Luther 1984: | Sie sollen die Stücke essen, mit denen die Sühnung für sie vollzogen wurde, als man ihre Hände füllte und sie weihte. Kein anderer darf es essen, denn es ist heilig.-a- -a) 3. Mose 10, 17. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | sie sollen die Stücke verzehren, durch welche die Sühne für sie bewirkt wurde, als man sie in ihr Amt einsetzte-a- und sie weihte; aber ein Fremder-1- darf nicht davon essen, denn sie sind heilig. -1) = Unbefugter. a) vgl. 2. Mose 28, 41. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Sie sollen die (Stücke) essen, mit denen die Sühnung vollzogen wurde, um ihnen die Hände zu füllen-1-, um sie dadurch zu heiligen-a-. Ein Fremder-2- darf aber nicht davon essen, denn sie sind heilig-b-. -1) s. Anm. zu 2. Mose 28, 41. 2) d.h. ein Unbefugter; einer, der nicht zum Stand der Priester gehört. a) 3. Mose 10, 12-18. b) 3. Mose 22, 10. |
Schlachter 1952: | Sie sollen das essen, womit die Sühne für sie bewirkt wurde, als man ihre Hände füllte, sie zu weihen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Sie sollen das essen, womit die Sühnung für sie erwirkt wurde, als man ihre Hände füllte, um sie zu heiligen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig! |
Zürcher 1931: | Sie sollen aber das essen, womit die Sühne vollzogen wurde, als man sie ins Priesteramt einsetzte und weihte. Ein Fremder darf nicht davon essen, denn es ist heilig. |
Luther 1912: | Denn es ist Versöhnung damit geschehen, zu füllen ihre Hände, daß sie geweiht werden. Kein anderer soll es essen; denn es ist heilig. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ebendie sollen es essen, für die dadurch bedeckt ward, ihre Hand darzufüllen, um sie zu heiligen; ein Unzugehöriger esse nicht, denn Darheiligung ists. |
Tur-Sinai 1954: | Und sie sollen das essen, wodurch Sühne erwirkt worden ist, um sie in ihr Amt einzusetzen, sie zu weihen; ein Fremder aber soll nicht davon essen, denn heilig ist es. |
Luther 1545 (Original): | Denn es ist versünung da mit geschehen, zu füllen jre hende, das sie geweihet werden, Kein ander sol es essen, Denn es ist heilig. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Denn es ist Versöhnung damit geschehen, zu füllen ihre Hände, daß sie geweihet werden. Kein anderer soll es essen, denn es ist heilig. |
NeÜ 2024: | Sie sollen die Stücke essen, mit denen die Sühne vollzogen wurde, um sie zum Dienst zu weihen. Niemand sonst darf davon essen, es ist heilig. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Sie sollen eben diejenigen [Stücke] essen, mit denen für sie Sühnung vollzogen wurde, um ihre Hand zu füllen(a), um sie zu heiligen. Ein Unbefugter(b) aber darf nicht davon essen, denn Heiliges sind sie. -Fussnote(n): (a) d. h.: um sie ins Priesteramt einzusetzen (b) d. h.: Nichtpriester (Grundbed.: Fremder) -Parallelstelle(n): essen 3. Mose 10, 12-18; 3. Mose 22, 10 |
English Standard Version 2001: | They shall eat those things with which atonement was made at their ordination and consecration, but an outsider shall not eat of them, because they are holy. |
King James Version 1611: | And they shall eat those things wherewith the atonement was made, to consecrate [and] to sanctify them: but a stranger shall not eat [thereof], because they [are] holy. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאָכְלוּ אֹתָם אֲשֶׁר כֻּפַּר בָּהֶם לְמַלֵּא אֶת יָדָם לְקַדֵּשׁ אֹתָם וְזָר לֹא יֹאכַל כִּי קֹדֶשׁ הֵֽם |