3. Mose 22, 10

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 22, Vers: 10

3. Mose 22, 9
3. Mose 22, 11

Luther 1984:Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelöhner.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):«Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse-1- eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen. -1) = Gast.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und kein Fremder-1- darf Heiliges essen. Der Beisasse-2- und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Heiliges essen-a-. -1) o: Unbefugter; d.h. einer, der nicht zum Stand der Priester gehört. 2) das Wort bez. einen sozialen Stand zwischen dem Sklaven und dem Vollbürger. a) 2. Mose 12, 43; 29, 33; 1. Samuel 21, 7; Esra 2, 63; Hesekiel 44, 8.
Schlachter 1952:Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.
Schlachter 2000 (05.2003):Kein Fremdling darf von dem Heiligen essen. Weder der Gast noch der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges essen.
Zürcher 1931:Kein Fremder darf Geweihtes essen; der Hausgenosse und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Geweihtes essen.
Luther 1912:Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
Buber-Rosenzweig 1929:Irgendein Unzugehöriger darf Darheiligung nicht essen, der Beisasse eines Priesters und der Löhner darf nicht Darheiligung essen..
Tur-Sinai 1954:Und kein Fremder darf Heiliges essen; eines Priesters Beisaß und Mietling darf Heiliges nicht essen.
Luther 1545 (Original):Kein ander sol von dem Heiligen essen, noch des Priesters hausgenos, noch taglöner.
Luther 1545 (hochdeutsch):Kein anderer soll von dem Heiligen essen, noch des Priesters Hausgenoß, noch Taglöhner.
NeÜ 2024:Kein Unbefugter darf etwas Heiliges essen, auch nicht, wenn er bei einem Priester wohnt oder für Lohn bei ihm arbeitet.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und kein Unbefugter(a) darf Heiliges essen. Der Beisasse(b) und der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges nicht essen.
-Fussnote(n): (a) d. h.: wer nicht in einer Priesterfamilie eingegliedert ist; Grundbed.: Fremder; so a. V. 12.13. (b) Gemeint ist ein rechtloser Fremder, einer ohne Bürgerrecht.
-Parallelstelle(n): 2. Mose 29, 33; 1. Samuel 21, 6.7; Matthäus 12, 4
English Standard Version 2001:A lay person shall not eat of a holy thing; no foreign guest of the priest or hired servant shall eat of a holy thing,
King James Version 1611:There shall no stranger eat [of] the holy thing: a sojourner of the priest, or an hired servant, shall not eat [of] the holy thing.
Westminster Leningrad Codex:וְכָל זָר לֹא יֹאכַל קֹדֶשׁ תּוֹשַׁב כֹּהֵן וְשָׂכִיר לֹא יֹאכַל קֹֽדֶשׁ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:22, 1: Diese Verse enthalten zusätzliche Anweisungen für die zeremonielle Reinheit der Priester und beginnen mit einer Todesandrohung (V. 3: »soll ausgerottet werden«) für solche, die gegen diese Regeln verstoßen.



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