Luther 1984: | Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Jeder, den der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und jeder, den der an Ausfluß Leidende berührt, - er hat aber seine Hände nicht im Wasser abgespült -, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein-a-. -a) 3. Mose 11, 24.25; 4. Mose 19, 22. |
Schlachter 1952: | Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. |
Zürcher 1931: | Und wen der Leidende berührt, ohne zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend. |
Luther 1912: | Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Allwen der Flüssige berührte, und hatte seine Hände nicht im Wasser gespült, wasche seine Kleider, bade im Wasser und ist maklig bis an den Abend. |
Tur-Sinai 1954: | Und jeder, den der Flußleidende berührt, ohne seine Hände zuvor im Wasser abgespült zu haben, wasche seine Kleider und bade im Wasser, und er bleibt unrein bis zum Abend. |
Luther 1545 (Original): | Vnd welchen er anrüret ehe er die hende wesscht, der sol seine kleider wasschen, vnd sich mit wasser baden, vnd vnrein sein bis auff den abend. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. |
NeÜ 2024: | Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleidung waschen und sich in Wasser baden. Er wird bis zum Abend unrein sein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und jeder, der den an einem Fluss Leidenden berührt, und er hat seine Hände [danach] nicht im Wasser abgespült, muss seine Kleider auswaschen und sich im Wasser waschen, und er ist unrein bis zum Abend. |
English Standard Version 2001: | Anyone whom the one with the discharge touches without having rinsed his hands in water shall wash his clothes and bathe himself in water and be unclean until the evening. |
King James Version 1611: | And whomsoever he toucheth that hath the issue, and hath not rinsed his hands in water, he shall wash his clothes, and bathe [himself] in water, and be unclean until the even. |
Westminster Leningrad Codex: | וְכֹל אֲשֶׁר יִגַּע בּוֹ הַזָּב וְיָדָיו לֹא שָׁטַף בַּמָּיִם וְכִבֶּס בְּגָדָיו וְרָחַץ בַּמַּיִם וְטָמֵא עַד הָעָֽרֶב |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 15, 1: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Reinigung von Körperausscheidungen. Mehrere Arten von Ausscheidungen von Männern (V. 1-18) und Frauen (V. 19-30) werden identifiziert und eine entsprechende Behandlung vorgeschrieben. |