Luther 1984: | Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme über sie.-a- -a) 2. Mose 22, 17. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen-1-.» -1) o: ihr Blut komme über sie! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Totengeist oder Wahrsagergeist ist, sie müssen getötet werden-a-. Man soll sie steinigen-b-; ihr Blut ist auf ihnen. -a) V. 6. b) V. 2. |
Schlachter 1952: | Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn in einem Mann oder einer Frau ein Geisterbefrager- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie unbedingt getötet werden. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen! |
Zürcher 1931: | Wenn in einem Mann oder Weib ein Totengeist oder Wahrsagegeist ist, so sollen sie getötet werden. Man soll sie steinigen; ihr Blut komme über sie! -2. Mose 22, 18. |
Luther 1912: | Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen. - 2. Mose 22, 17. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ein Mann oder ein Weib, wenn bei ihnen ein Elb oder ein Wisserischer ist, sterben müssen sie, sterben, man verschütte sie mit Steinen, - ihre Blutlast ist auf ihnen. Die |
Tur-Sinai 1954: | Und Mann oder Weib, so bei ihnen Balgredner oder Beschwörer ist, sollen sie getötet werden; steinigen soll man sie, ihr Blut über sie!» |
Luther 1545 (Original): | Wenn ein Man oder Weib ein Warsager oder Zeichendeuter sein wird, Die sollen des tods sterben, man sol sie steinigen, Jr blut sey auff jnen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben, man soll sie steinigen. Ihr Blut sei auf ihnen! |
NeÜ 2024: | Und wenn in einem Mann oder einer Frau ein Toten- oder Wahrsagegeist ist, müssen sie getötet werden. Man soll sie steinigen. Die Blutschuld dafür lastet auf ihnen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und wenn in einem Mann oder in einer Frau ein Totengeist oder ein Wahrsagegeist ist, müssen sie unbedingt zu Tode gebracht werden! Man soll sie steinigen. Ihr Blut ist auf ihnen. -Parallelstelle(n): wenn 3. Mose 20, 6; steinigen 3. Mose 20, 2; Blut 3. Mose 20, 9 |
English Standard Version 2001: | A man or a woman who is a medium or a wizard shall surely be put to death. They shall be stoned with stones; their blood shall be upon them. |
King James Version 1611: | A man also or woman that hath a familiar spirit, or that is a wizard, shall surely be put to death: they shall stone them with stones: their blood [shall be] upon them. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאִישׁ אֽוֹ אִשָּׁה כִּי יִהְיֶה בָהֶם אוֹב אוֹ יִדְּעֹנִי מוֹת יוּמָתוּ בָּאֶבֶן יִרְגְּמוּ אֹתָם דְּמֵיהֶם בָּֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 1: In diesem Abschnitt werden Verbrechen mit Todesstrafe und andere schwere Vergehen behandelt. Viele der Themen aus Kap. 18.19 werden erörtert, wobei der Nachdruck auf der Schuld liegt, die für das Vergehen gezahlt werden musste. |