Luther 1984: | so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darüber hinausgeht, dem Mann zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. |
Schlachter 1952: | so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. |
Schlachter 2000 (05.2003): | so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seinem Eigentum kommt. |
Zürcher 1931: | so soll er die Jahre seit dem Verkauf in Rechnung bringen und den Rest (der Kaufsumme) demjenigen zurückerstatten, an den er verkauft hat, damit er wieder zu seinem Besitz kommt. |
Luther 1912: | so soll er rechnen von dem Jahr, da er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | berechne er die Jahre seines Verkaufs, rückstatte er das Überschüssige dem Mann, dem ers verkaufte, rückkehre er zu seiner Hufe. |
Tur-Sinai 1954: | so rechne er die Jahre ab, da es verkauft war, und gebe den Restbetrag dem Mann zurück, dem er verkauft hat, und dann kehrt er wieder zu seinem Besitztum zurück. |
Luther 1545 (Original): | So sol man rechen von dem jar, da ers hat verkaufft, vnd dem Verkeuffer die vbrigen jar wider einreumen, das er wider zu seiner Habe kome. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | so soll man rechnen von dem Jahr, da er's hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme. |
NeÜ 2024: | dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | ‹dann› soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und den Restbetrag dem Mann, an den er verkauft hatte, zurückzahlen und so wieder zu seinem Besitztum kommen. -Parallelstelle(n): 3. Mose 25, 50-53 |
English Standard Version 2001: | let him calculate the years since he sold it and pay back the balance to the man to whom he sold it, and then return to his property. |
King James Version 1611: | Then let him count the years of the sale thereof, and restore the overplus unto the man to whom he sold it; that he may return unto his possession. |
Westminster Leningrad Codex: | וְחִשַּׁב אֶת שְׁנֵי מִמְכָּרוֹ וְהֵשִׁיב אֶת הָעֹדֵף לָאִישׁ אֲשֶׁר מָֽכַר לוֹ וְשָׁב לַאֲחֻזָּתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 25, 23: In diesem Abschnitt werden Regelungen für Grundbesitz aufgestellt. 25, 23 das Land gehört mir. Gott gehört die Erde und alles was darauf ist (vgl. Psalm 24, 1). Die Israeliten waren in Wirklichkeit nur Pächter dieses Landes, durch die Gnade des Herrn. Landbesitz war deshalb nicht dauerhaft, sondern zeitweilig. |