Luther 1984: | Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für immer. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Städte darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum-a-. -a) 2. Chronik 31, 19; Hesekiel 48, 13.14. |
Schlachter 1952: | und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. |
Schlachter 2000 (05.2003): | aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. |
Zürcher 1931: | Auch das Weideland, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden; denn es ist ihr Besitztum für alle Zeiten. |
Luther 1912: | Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Aber die Weidetriebsflur ihrer Städte werde nicht verkauft, denn Weltzeit-Hufe ist sie ihnen. |
Tur-Sinai 1954: | Und ein Feld der Freifläche ihrer Städte darf nicht verkauft werden; denn ewiger Besitz ist es ihnen. |
Luther 1545 (Original): | Aber das Feld vor jren Stedten sol man nicht verkeuffen, Denn das ist jr Eigenthum ewiglich. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich. |
NeÜ 2024: | Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Die Felder des Weidelandes ihrer Städte aber dürfen nicht verkauft werden, denn sie gehören ihnen als ewiges Besitztum. -Parallelstelle(n): Hesekiel 48, 13.14 |
English Standard Version 2001: | But the fields of pastureland belonging to their cities may not be sold, for that is their possession forever. |
King James Version 1611: | But the field of the suburbs of their cities may not be sold; for it [is] their perpetual possession. |
Westminster Leningrad Codex: | וּֽשְׂדֵה מִגְרַשׁ עָרֵיהֶם לֹא יִמָּכֵר כִּֽי אֲחֻזַּת עוֹלָם הוּא לָהֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 25, 23: In diesem Abschnitt werden Regelungen für Grundbesitz aufgestellt. 25, 23 das Land gehört mir. Gott gehört die Erde und alles was darauf ist (vgl. Psalm 24, 1). Die Israeliten waren in Wirklichkeit nur Pächter dieses Landes, durch die Gnade des Herrn. Landbesitz war deshalb nicht dauerhaft, sondern zeitweilig. |