Luther 1984: | von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst kamen, daß sie ihr Amt ausübten an der Stiftshütte. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die zum Dienst tauglich waren, so daß sie Verwendung bei den Verrichtungen am Offenbarungszelt finden konnten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, die in den Dienst-1- traten zur Arbeit am Zelt der Begegnung. -1) das Wort bed. an and. Stellen Kriegsdienst. |
Schlachter 1952: | von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte. |
Schlachter 2000 (05.2003): | von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle Diensttauglichen für die Arbeit an der Stiftshütte. |
Zürcher 1931: | vom dreissigsten Jahre an und darüber bis zum fünfzigsten Jahre, alle, die dienstpflichtig waren -, um Dienst zu tun am heiligen Zelte. |
Luther 1912: | von dreißig Jahren und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. |
Buber-Rosenzweig 1929: | vom Dreißigjährigen aufwärts bis zum Fünfzigjährigen, alles was zur Heerschar eingeht, zum Dienst am Zelt der Begegnung, |
Tur-Sinai 1954: | vom Dreißigjährigen an und darüber bis zum Fünfzigjährigen, jeden, der zum Dienst kam, zur Arbeit am Erscheinungszelt. |
Luther 1545 (Original): | von dreissig jaren vnd drüber bis ins funffzigst, alle die zum Heer tuchten, das sie Ampt in der Hütten des Stiffts hetten, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | von dreißig Jahren und drüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Heer taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. |
NeÜ 2024: | und zwar alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Offenbarungszelt verpflichtet waren. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | vom Dreißigjährigen an und darüber bis zum Fünfzigjährigen, jeder, der in die Heerschar [der Dienenden] eintrat zur Arbeit am Zelt der Begegnung. -Parallelstelle(n): 4. Mose 4, 3 |
English Standard Version 2001: | from thirty years old up to fifty years old, everyone who could come on duty, for service in the tent of meeting; |
King James Version 1611: | From thirty years old and upward even unto fifty years old, every one that entereth into the service, for the work in the tabernacle of the congregation: |
Westminster Leningrad Codex: | מִבֶּן שְׁלֹשִׁים שָׁנָה וָמַעְלָה וְעַד בֶּן חֲמִשִּׁים שָׁנָה כָּל הַבָּא לַצָּבָא לַעֲבֹדָה בְּאֹהֶל מוֹעֵֽד |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 4, 1: Für eine Erörterung der Stiftshütte und ihrer Bestandteile s. Anm. zu 2. Mose 25-30. |