Luther 1984: | Laß die Israeliten Passa halten zur festgesetzten Zeit; |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Die Israeliten sollen das Passah zur festgesetzten Zeit feiern: |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Die Söhne Israel sollen das Passah feiern zu seiner festgesetzten Zeit-a-; -a) 2. Mose 12, 1-14. |
Schlachter 1952: | Laß die Kinder Israel das Passah zur bestimmten Zeit halten! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Die Kinder Israels sollen das Passah zu der bestimmten Zeit halten! |
Zürcher 1931: | Die Israeliten sollen das Passa zur bestimmten Zeit halten. |
Luther 1912: | Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, - 2. Mose 12; 3. Mose 23, 5. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Machen sollen die Söhne Jissraels das Übersprungsmahl zu seiner Gezeit, |
Tur-Sinai 1954: | «Und es sollen die Kinder Jisraël das Pessahopfer bereiten zu seiner bestimmten Zeit. |
Luther 1545 (Original): | Las die kinder Jsrael Passah halten zu seiner zeit, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, |
NeÜ 2024: | Die Israeliten sollen das Passa (Siehe 2. Mose 12-13.) zur festgesetzten Zeit feiern, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Die Söhne Israels sollen das Passa halten zu seiner festgesetzten Zeit. -Parallelstelle(n): 4. Mose 28, 16; 2. Mose 12, 1-11; 2. Chronik 35, 1-19; Esra 6, 19-22 |
English Standard Version 2001: | Let the people of Israel keep the Passover at its appointed time. |
King James Version 1611: | Let the children of Israel also keep the passover at his appointed season. |
Westminster Leningrad Codex: | וְיַעֲשׂוּ בְנֵי יִשְׂרָאֵל אֶת הַפָּסַח בְּמוֹעֲדֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 9, 1: Nach dem Aufruf des Herrn, das Passah zu halten, fragten einige, die aufgrund ihrer Unreinheit diesem Aufruf nicht gehorchen konnten, ob sie wirklich nicht am Passah teilnehmen könnten. Diese Nachfrage beantwortete der Herr mit einer Bekräftigung seiner Anforderungen. Dies war das zweite Passah. 9, 1 im ersten Monat. Die in diesen Versen überlieferten Ereignisse fanden vor der Volkzählung aus Kap. 1 statt, jedoch nach der Einweihung der Stiftshütte in Kap. 7. |