Luther 1984: | Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen-1- Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.» -1) = geschiedenen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. |
Schlachter 1952: | Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. |
Zürcher 1931: | |
Luther 1912: | Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßnen, alles, was sie ihrer Seele überband, besteht über ihr. |
Tur-Sinai 1954: | Und das Gelübde einer Witwe und einer Geschiedenen, alles, was sie ihrer Seele auferlegt hat, bleibt für sie bestehen. |
Luther 1545 (Original): | Das gelübd einer Widwen vnd Verstossenen, alles wes sie sich verbindet vber jre Seele, das gilt auff jr. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen: alles, wes sie sich verbindet über ihre Seele, das gilt auf ihr. |
NeÜ 2024: | (10) Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen(a), alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie bestehen. -Fussnote(n): (a) eigtl.: Vertriebenen |
English Standard Version 2001: | (But any vow of a widow or of a divorced woman, anything by which she has bound herself, shall stand against her.) |
King James Version 1611: | But every vow of a widow, and of her that is divorced, wherewith they have bound their souls, shall stand against her. |
Westminster Leningrad Codex: | וְנֵדֶר אַלְמָנָה וּגְרוּשָׁה כֹּל אֲשֶׁר אָסְרָה עַל נַפְשָׁהּ יָקוּם עָלֶֽיהָ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 30, 1: Dieses Kapitel fügte zu den Gesetzen über Gelübde in 3. Mose 27, 1-33 weitere Klarstellungen hinzu. Das grundlegende Prinzip für Männer wird in V. 3 wiederholt. Dann wurde das Recht durchgesetzt, dass ein Mann auch für die Gelübde verantwortlich war, die Frauen in seiner Familie ablegten (V. 4-17). Ein Vater oder Ehemann konnte über das Gelübde seiner Tochter oder seiner Frau bestimmen, aber wenn er von dem Gelübde wusste, aber schwieg, bedeutete das, dass es erfüllt werden musste. |