Luther 1984: | Wir wollen gerüstet hinüberziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseits des Jordans. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | wir wollen kampfgerüstet vor dem HErrn her in das Land Kanaan hinüberziehen, damit uns unser Erbbesitz diesseit des Jordans verbleibt.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wir wollen gerüstet vor dem HERRN in das Land Kanaan hinüberziehen, und unser Erbbesitz soll uns diesseits des Jordan (erhalten bleiben).-a- -a) V. 19; 4. Mose 34, 15; Josua 12, 1-6. |
Schlachter 1952: | Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN und unser Erbe diesseits des Jordan besitzen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wir wollen gerüstet in das Land Kanaan ziehen vor dem HERRN, und das Besitztum unseres Erbes soll uns diesseits des Jordan verbleiben! |
Zürcher 1931: | wir wollen im Angesicht des Herrn gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen, damit wir unsern Erbbesitz jenseits-1- des Jordan behalten. -1) das bed. hier: östlich des Jordan. |
Luther 1912: | Wir wollen gerüstet ziehen vor dem Herrn ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans. |
Buber-Rosenzweig 1929: | wir, Sturmgegürtete schreiten wir vor SEINEM Antlitz ins Land Kanaan, und mit uns ist das Hufenrecht unsres Eigens diesseit des Jordans. |
Tur-Sinai 1954: | Wir, wir wollen gerüstet vor dem Ewigen in das Land Kenaan hinüberziehn, bei uns aber sei unser Erbbesitz diesseits des Jardens.» |
Luther 1545 (Original): | Wir wöllen gerüst ziehen fur dem HERRN ins land Canaan, vnd vnser Erbgut besitzen disseid des Jordans. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans. |
NeÜ 2024: | Für unseren Erbbesitz diesseits des Jordan werden wir vor Jahwe gerüstet in das Land Kanaan hinüberziehen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wir ziehen [kampf]gerüstet hinüber in das Land Kanaan, vor dem Angesicht Jahwehs, und das Besitztum unseres Erbteils diesseits des Jordans soll uns gehören. -Parallelstelle(n): Josua 12, 1-6 |
English Standard Version 2001: | We will pass over armed before the LORD into the land of Canaan, and the possession of our inheritance shall remain with us beyond the Jordan. |
King James Version 1611: | We will pass over armed before the LORD into the land of Canaan, that the possession of our inheritance on this side Jordan [may be] ours. |
Westminster Leningrad Codex: | נַחְנוּ נַעֲבֹר חֲלוּצִים לִפְנֵי יְהוָה אֶרֶץ כְּנָעַן וְאִתָּנוּ אֲחֻזַּת נַחֲלָתֵנוּ מֵעֵבֶר לַיַּרְדֵּֽן |