Luther 1984: | Und ihr sollt kein -a-Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. -a) Psalm 49, 8.9. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben-1- eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll unbedingt getötet werden-a-. -1) o: für die Seele. a) 1. Mose 9, 5.6; Hesekiel 16, 38. |
Schlachter 1952: | Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden. |
Zürcher 1931: | Und ihr sollt für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, kein Lösegeld annehmen, sondern er soll getötet werden. |
Luther 1912: | Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele des Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Nehmt nicht Bedeckungsgeld an für das Wesen eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, denn sterben muß er, sterben! |
Tur-Sinai 1954: | Und ihr sollt keine Lösung nehmen für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, sondern getötet soll er werden. |
Luther 1545 (Original): | Vnd jr solt keine versünung nemen vber die seele des Todschlegers, denn er ist des tods schüldig, vnd er sol des tods sterben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und ihr sollt keine Versöhnung nehmen über die Seele des Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. |
NeÜ 2024: | Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ihr dürft kein Lösegeld nehmen für die Seele(a) eines Mörders(b), der als Ehrfurchtsloser ‹schuldig› ist zu sterben, sondern er muss unbedingt zu Tode gebracht werden! -Fussnote(n): (a) d. h.: für das Leben (b) eigtl.: eines [absichtlichen] Totschlägers -Parallelstelle(n): 5. Mose 19, 11-13 |
English Standard Version 2001: | Moreover, you shall accept no ransom for the life of a murderer, who is guilty of death, but he shall be put to death. |
King James Version 1611: | Moreover ye shall take no satisfaction for the life of a murderer, which [is] guilty of death: but he shall be surely put to death. |
Westminster Leningrad Codex: | וְלֹֽא תִקְחוּ כֹפֶר לְנֶפֶשׁ רֹצֵחַ אֲשֶׁר הוּא רָשָׁע לָמוּת כִּי מוֹת יוּמָֽת |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 35, 9: Sechs der Levitenstädte wurden zu »Zufluchtsstädten« erklärt (s. 5. Mose 19, 1-13). Diese Städte waren Zufluchtsorte, an denen jeder Schutz fand, der versehentlich jemanden getötet hatte (d.h. durch Totschlag). |