Luther 1984: | WENN sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; -a-im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. -a) Jeremia 34, 14. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WENN einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft-1-, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen; -1) o: dir verkauft wird. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft-1-, dann soll er dir sechs Jahre dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen-a-. -1) o: dir verkauft wird. a) 3. Mose 25, 40.41. |
Schlachter 1952: | Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Über die Freilassung hebräischer Sklaven Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen. |
Zürcher 1931: | WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn freilassen. -2. Mose 21, 2; Jeremia 34, 14. |
Luther 1912: | Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. - 2. Mose 21, 2. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn dein Bruder sich dir verkauft, der Ebräer, oder die Ebräerin, soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahr schicke ihn geledigt von dir weg. |
Tur-Sinai 1954: | Wenn sich dir verkauft dein Bruder, der Ebräer oder die Ebräerin, so soll er dir sechs Jahre dienen; aber im siebenten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn sich dein Bruder ein Ebreer oder Ebreerin verkeufft, So sol er dir sechs jar dienen, Im siebenden jar soltu jn frey los geben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. |
NeÜ 2024: | Die Freilassung von Sklaven: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Und im siebenten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen! -Parallelstelle(n): 2. Mose 21, 2-6; 3. Mose 25, 41; Jeremia 34, 14 |
English Standard Version 2001: | If your brother, a Hebrew man or a Hebrew woman, is sold to you, he shall serve you six years, and in the seventh year you shall let him go free from you. |
King James Version 1611: | [And] if thy brother, an Hebrew man, or an Hebrew woman, be sold unto thee, and serve thee six years; then in the seventh year thou shalt let him go free from thee. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי יִמָּכֵר לְךָ אָחִיךָ הָֽעִבְרִי אוֹ הָֽעִבְרִיָּה וַעֲבָֽדְךָ שֵׁשׁ שָׁנִים וּבַשָּׁנָה הַשְּׁבִיעִת תְּשַׁלְּחֶנּוּ חָפְשִׁי מֵעִמָּֽךְ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 15, 12: Wenn dein Bruder … sich dir verkauft hat. Im Kontext von V. 1-11 waren Schulden der Grund für den Verkauf, eine alternative Rückzahlung der Schulden, die durch eine begrenzte Zeit der Knechtschaft getilgt würden. Nach dem Verkauf sollte der hebräische Knecht seinem Herrn 6 Jahre dienen und erlangte im 7. Jahr seine Freiheit wieder. |