Luther 1984: | und sollen sie hinabführen in einen Talgrund, der weder bearbeitet noch besät ist, und dort im Talgrund ihr das Genick brechen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immer fließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immer fließenden Bach-1- hinabführen, wo nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen dem Kalb dort im Bach das Genick brechen. -1) vgl. die Anm. zu 5. Mose 2, 13. |
Schlachter 1952: | Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und sollen dort der jungen Kuh bei dem Bach das Genick brechen. |
Zürcher 1931: | und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines Wildbachs, an dem kein Ackerbau getrieben und nicht gesät wird, und sollen dort am Bache der Kuh das Genick brechen. |
Luther 1912: | und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | hinabführen sollen die Ältesten jener Stadt die Kalbe zu einem urständigen Bachgrund, dessen man sich nicht bedient: er wird nicht besät, sie sollen dort die Kalbe im Bachgrund genicken. |
Tur-Sinai 1954: | Und die Ältesten jener Stadt sollen die Jungkuh in einen Urgrund hinabführen, der nicht beackert und nicht besät ward, und sollen dort in dem Talgrund der Jungkuh das Genick brechen. |
Luther 1545 (Original): | Vnd sollen sie hin ab füren in einen kiesichten Grund, der weder geerbeitet noch beseet ist, vnd daselbs im grund jr den Hals abhawen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen. |
NeÜ 2024: | Die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach führen, an dem nichts gesät und kein Ackerbau getrieben werden kann, und ihr dort das Genick brechen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb hinabführen in ein Tal eines immer fließenden Baches, das nicht bebaut und nicht besät wird, und sollen dort dem Kalb im Bach das Genick brechen. -Parallelstelle(n): 4. Mose 19, 1-10 |
English Standard Version 2001: | And the elders of that city shall bring the heifer down to a valley with running water, which is neither plowed nor sown, and shall break the heifer's neck there in the valley. |
King James Version 1611: | And the elders of that city shall bring down the heifer unto a rough valley, which is neither eared nor sown, and shall strike off the heifer's neck there in the valley: |
Westminster Leningrad Codex: | וְהוֹרִדוּ זִקְנֵי הָעִיר הַהִוא אֶת הָֽעֶגְלָה אֶל נַחַל אֵיתָן אֲשֶׁר לֹא יֵעָבֵד בּוֹ וְלֹא יִזָּרֵעַ וְעָֽרְפוּ שָׁם אֶת הָעֶגְלָה בַּנָּֽחַל |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 1: man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat. Dieses Gesetz, das einen ungelösten Fall von Totschlag behandelt, findet sich im Pentateuch sonst nirgendwo. Im Falle, dass der Täter nicht bekannt war, konnte der Gerechtigkeit nicht ausreichend Genüge getan werden. Dennoch trug das Volk die Verantwortung, sich mit dem Verbrechen zu befassen. Die Ältesten der Stadt, die sich am nächsten zu dem Ort befand, wo der Tote gefunden wurde, sollten die Verantwortung für die Gewalttat übernehmen. Das schloss Konflikte zwischen Städten aus, wenn Verwandte Vergeltung suchten. Sie gingen in ein Tal (Götzenaltäre befanden sich immer auf Anhöhen, wodurch Assoziationen mit dem Götzendienst vermieden wurden) und brachen dort einer jungen Kuh das Genick. Dadurch gaben sie zu verstehen, dass das Verbrechen Strafe verdiente. Aber das Händewaschen der Ältesten (V. 6) zeigte, dass sie, obwohl sie die Verantwortung für das Geschehene übernommen hatten, dennoch frei von Schuld waren. |