Luther 1984: | und die Kleider ablegen, in denen sie gefangen genommen wurde, und laß sie in deinem Hause sein und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach geh zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie deine Frau sein. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | und die Kleidung ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat lang beweinen. Danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten-1-, so daß sie dir zur Frau wird. -1) w: ihr (Ehe)herr werden. |
Schlachter 1952: | und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. |
Schlachter 2000 (05.2003): | und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei. |
Zürcher 1931: | und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei. |
Luther 1912: | und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. |
Buber-Rosenzweig 1929: | sie tue das Tuch ihrer Gefangenschaft von sich ab, sie sitze in deinem Haus, sie weine um ihren Vater und ihre Mutter einen Monat an Tagen, hernach kommst du zu ihr und vermählst dich mit ihr, sie wird dir zum Weib. |
Tur-Sinai 1954: | Dann soll sie das Gewand ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter beweinen, einen Monat lang; hernach erst darfst du zu ihr eingehn und sie ehelichen, daß sie dir zum Weib wird. |
Luther 1545 (Original): | vnd die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, vnd las sie sitzen in deinem Hause, vnd beweinen einen mond lang jren Vater vnd jre Mutter, Darnach schlaff bey jr vnd nim sie zu der Ehe, vnd las sie dein weib sein. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | und die Kleider ablegen, darinnen sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Mond lang ihren Vater und ihre Mutter; danach schlaf bei ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. |
NeÜ 2024: | Sie soll die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und einen Monat lang um ihren Vater und ihre Mutter weinen. Dann kannst du zu ihr kommen, mit ihr schlafen und sie deine Frau sein lassen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | und das Kleid ihrer Gefangenschaft von sich legen und in deinem Haus bleiben. Und sie soll ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen. Und danach magst du zu ihr kommen und ihr Eheherr werden(a), und sie wird dir zur Frau sein. -Fussnote(n): (a) eigtl.: ihr Besitzer (bzw.: Besitzherr) werden; d. h.: sie heiraten |
English Standard Version 2001: | And she shall take off the clothes in which she was captured and shall remain in your house and lament her father and her mother a full month. After that you may go in to her and be her husband, and she shall be your wife. |
King James Version 1611: | And she shall put the raiment of her captivity from off her, and shall remain in thine house, and bewail her father and her mother a full month: and after that thou shalt go in unto her, and be her husband, and she shall be thy wife. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהֵסִירָה אֶת שִׂמְלַת שִׁבְיָהּ מֵעָלֶיהָ וְיָֽשְׁבָה בְּבֵיתֶךָ וּבָֽכְתָה אֶת אָבִיהָ וְאֶת אִמָּהּ יֶרַח יָמִים וְאַחַר כֵּן תָּבוֹא אֵלֶיהָ וּבְעַלְתָּהּ וְהָיְתָה לְךָ לְאִשָּֽׁה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 11: eine schöne Frau. Laut den Kriegsgebräuchen des Altertums wurde eine Gefangene zur Dienerin des Siegers. Mose wurde angewiesen, in solchen Angelegenheiten nicht streng zu verfahren. Falls ihre Eroberer von ihrer Schönheit fasziniert wären und eine Ehe mit ihr in Erwägung zogen, sollte ein Monat verstreichen. Dies gab ihr die Möglichkeit, ihre aufgewühlten Gefühle zur Ruhe kommen zu lassen, sich gedanklich auf die neuen Umstände ihrer Gefangenschaft einzustellen und den Verlust ihrer Eltern zu betrauern, bevor sie einen Fremden heiratete. Die übliche Klagezeit für Juden betrug einen Monat, und die Merkmale dieser Zeit, wie z.B. das Scheren des Kopfes, Nägelschneiden und das Ablegen ihrer schönen Kleider (kurz vor der Gefangennahme zogen die Frauen schöne Kleider an, um für die Sieger attraktiv zu sein), waren typische Zeichen für jüdische Trauer. Diese Vorgehensweise war wichtig, um der Frau Freundlichkeit zu erweisen und die Intensität der Zuneigung des Mannes zu prüfen. Nach 30 Tagen konnten sie heiraten. Wenn er später eine Scheidung für angebracht hielt (basierend auf den Bestimmungen von 24, 1-4), konnte er sie nicht als Sklavin verkaufen. Sie musste ganz freigegeben werden, »weil du sie geschwächt hast«. Dieser Ausdruck bezieht sich deutlich auf den Geschlechtsverkehr, durch den sich eine Frau völlig ihrem Ehemann unterstellt (vgl. 22, 23.24.28.29). Es sollte angemerkt werden, dass Ehescheidung im Volk anscheinend üblich war; vielleicht war es ein Überbleibsel aus Ägypten, das von Mose wegen »der Härtigkeit eures Herzens« geduldet wurde (s. Anm. zu 5. Mose 24, 1-4; Matthäus 19, 8). 21, 11 unter den Gefangenen eine schöne Frau. Eine solche Frau würde nicht aus einer kanaanitischen Stadt kommen, die Israel erobert hatte (s. 20, 14), denn die Kanaaniter sollten alle getötet werden (V. 20, 16). Diese Verhaltensweisen waren symbolische Handlungen, die das Ablegen ihres früheren Lebens darstellten und eine symbolische Reinigung beinhalteten (vgl. 3. Mose 14, 18; 4. Mose 8, 7). |