Luther 1984: | Von der Wüste bis zum Libanon und von dem großen Strom Euphrat bis an das große Meer gegen Sonnenuntergang, das ganze Land der Hetiter, soll euer Gebiet sein. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Von der Wüste und dem Libanon dort bis an den großen Strom, den Euphratstrom, das ganze Land der Hethiter, bis zu dem großen Meer im Westen soll euer Gebiet reichen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Von der Wüste und diesem Libanon an bis zum großen Strom, dem Strom Euphrat, das ganze Land der Hetiter-a-, und bis zum großen Meer gegen Sonnenuntergang, (das) soll euer Gebiet sein-b-. -a) 1. Könige 10, 29. b) 1. Mose 15, 18. |
Schlachter 1952: | Von der Wüste und diesem Libanon an bis zum großen Strom Euphrat, das ganze Land der Hetiter, und bis zu dem großen Meer, wo die Sonne untergeht, soll euer Gebiet sein. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Von der Wüste und dem Libanon dort bis zum großen Strom Euphrat, das ganze Land der Hetiter, und bis zu dem großen Meer, wo die Sonne untergeht, soll euer Gebiet reichen. |
Zürcher 1931: | Von der Wüste an und dem Libanon dort bis an den grossen Strom, den Euphratstrom, das ganze Land der Hethiter, und bis an das grosse Meer im Westen soll euer Gebiet reichen. |
Luther 1912: | Von der Wüste an und diesem Libanon bis an das große Wasser Euphrat - das ganze Land der Hethiter -, bis an das große Meer gegen Abend sollen eure Grenzen sein. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Von der Wüste und diesem Libanon bis zum großen Strom, dem Strom Euphrat, alles Land der Chetiter, bis zum großen Meer im Eingang der Sonne soll eure Gemarkung sein. |
Tur-Sinai 1954: | von der Wüste und diesem Libanon bis zum großen Strom, dem Strom Perat, das ganze Land der Hittiter, und bis zum großen Meer gegen Sonnenuntergang soll euer Gebiet sein. |
Luther 1545 (Original): | Von der wüsten an vnd diesem Libano, bis an das grosse wasser Phrath, Das gantze Land der Hethiter, bis an das grosse Meer gegen dem abend, sollen ewer Grentze sein. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Von der Wüste an und diesem Libanon bis an das große Wasser Phrath, das ganze Land der Hethiter, bis an das große Meer gegen dem Abend, sollen eure Grenze sein. |
NeÜ 2024: | und zwar von der Wüste im Süden bis zum Libanongebirge (Das weiße Gebirge. 170 km lange und 25 km breite Gebirgskette am Mittelmeer nördlich von Israel, deren höchste Gipfel (über 3000 Meter) fast ganzjährig mit Schnee bedeckt sind. Berühmt sind die bis zu 40 Meter hohen Zedern.) im Norden. Euer Land wird nach Osten zu das ganze Gebiet der Hetiter (Die "Hetiter" waren eine kleinasiatische Völkergruppe, die weder in Sprache noch Herkunft eine erkennbare Einheit bildete. Zu dieser Zeit bestanden in Nordsyrien verschiedene hetitische Staaten.) bis zum Euphrat umfassen und im Westen bis ans Mittelmeer reichen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Von der Wüste und diesem Libanon bis zum großen Strom, dem Strom Euphrat, das ganze Land der Hetiter, und bis zum großen Meer gegen Untergang der Sonne, [das] soll euer Gebiet(a) sein. -Fussnote(n): (a) Grundbed.: Grenze -Parallelstelle(n): 1. Mose 15, 18; 2. Mose 23, 31; 5. Mose 1, 7; 5. Mose 11, 24 |
English Standard Version 2001: | From the wilderness and this Lebanon as far as the great river, the river Euphrates, all the land of the Hittites to the Great Sea toward the going down of the sun shall be your territory. |
King James Version 1611: | From the wilderness and this Lebanon even unto the great river, the river Euphrates, all the land of the Hittites, and unto the great sea toward the going down of the sun, shall be your coast. |
Westminster Leningrad Codex: | מֵהַמִּדְבָּר וְהַלְּבָנוֹן הַזֶּה וְֽעַד הַנָּהָר הַגָּדוֹל נְהַר פְּרָת כֹּל אֶרֶץ הַֽחִתִּים וְעַד הַיָּם הַגָּדוֹל מְבוֹא הַשָּׁמֶשׁ יִֽהְיֶה גְּבוּלְכֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 1, 4: Die Grenzen des Gelobten Landes sind: im Westen, die Mittelmeerküste; im Osten, der Fluss Euphrat weit im Osten; im Süden, von der Wüste hinüber bis zur Wüste Arabiens; im Norden, der Libanon. |