Esra 7, 24

Das Buch Esra

Kapitel: 7, Vers: 24

Esra 7, 23
Esra 7, 25

Luther 1984:Und euch sei kundgetan, daß ihr nicht Macht habt, Steuern, Abgaben und Zoll zu legen auf irgendeinen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelsklaven, auf alle, die im Hause dieses Gottes Dienst tun.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Weiter sei euch hiermit kundgetan, daß niemand berechtigt sein soll, irgendeinem Priester und Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelhörigen, kurz irgendeinem Diener dieses Gotteshauses eine Geldabgabe, eine Steuer oder Zölle aufzuerlegen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und euch wird mitgeteilt, daß niemand ermächtigt ist, irgendeinem von den Priestern und Leviten, Sängern, Torhütern, Tempelsklaven und Dienern dieses Hauses Gottes Steuer, Abgaben und Zoll aufzuerlegen-a-. - -a) Esra 4, 13; 1. Mose 47, 22.26.
Schlachter 1952:Ferner sei euch kund, daß ihr nicht berechtigt seid, Steuern, Zoll und Weggeld irgend einem Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempeldiener und Diener im Hause dieses Gottes aufzuerlegen.
Schlachter 2000 (05.2003):Ferner sollt ihr wissen, dass ihr nicht berechtigt seid, Steuern, Zoll und Weggeld irgendeinem Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempeldiener und Diener im Haus dieses Gottes aufzuerlegen.
Zürcher 1931:Ferner sei euch kund, dass man all den Priestern und Leviten, Sängern, Torhütern und Tempelhörigen, kurz den Dienern an diesem Gotteshause, keinerlei Tribut, Abgaben und Zölle auferlegen darf.'
Luther 1912:Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelknecht und Diener im Hause dieses Gottes.
Buber-Rosenzweig 1929:Und euch sei kund, daß nicht gestattet ist, all den Priestern und Lewiten, Sängern, Torleuten, Hingegebnen und Dienern dieses Gotteshauses Steuer, Zins und Zoll aufzuerlegen.
Tur-Sinai 1954:Und euch tun (wir) kund, daß allen Priestern, Lewiten, Sängern, ,Tormännern', Weihgeschenkten und Dienern dieses Gotteshauses niemand ermächtigt ist, Steuer, Pacht und Zoll aufzuerlegen.
Luther 1545 (Original):Vnd euch sey kund, Das jr nicht macht habt, Zins, Zol, vnd jerliche Rente zu legen auff jrgent einen Priester, Leuiten, Senger, Thorhüter, Nethinim vnd Diener im hause dieses Gottes.
Luther 1545 (hochdeutsch):Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die unter deiner Hand ist, setze Richter und Pfleger, die alles Volk richten, das jenseit des Wassers ist, alle, die das Gesetz deines Gottes wissen; und welche es nicht wissen, die lehret es.
NeÜ 2024:Außerdem wird euch mitgeteilt, dass niemand das Recht hat, von den Priestern und Leviten, den Sängern und Torwächtern, den Tempelsklaven und allen anderen, die an diesem Haus Gottes Dienst tun, Steuern oder Abgaben zu fordern.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und euch wird zur Kenntnis gebracht, dass niemand ermächtigt ist, irgendeinem von den Priestern und Leviten, Sängern, Torwächtern, Tempelknechten und Dienern dieses Hauses Gottes Abgabe, Steuer und Wegzoll aufzuerlegen.
-Parallelstelle(n): Esra 4, 13
English Standard Version 2001:We also notify you that it shall not be lawful to impose tribute, custom, or toll on anyone of the priests, the Levites, the singers, the doorkeepers, the temple servants, or other servants of this house of God.
King James Version 1611:Also we certify you, that touching any of the priests and Levites, singers, porters, Nethinims, or ministers of this house of God, it shall not be lawful to impose toll, tribute, or custom, upon them.
Westminster Leningrad Codex:וּלְכֹם מְהוֹדְעִין דִּי כָל כָּהֲנַיָּא וְלֵוָיֵא זַמָּרַיָּא תָרָֽעַיָּא נְתִינַיָּא וּפָלְחֵי בֵּית אֱלָהָא דְנָה מִנְדָּה בְלוֹ וַהֲלָךְ לָא שַׁלִּיט לְמִרְמֵא עֲלֵיהֹֽם



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