Luther 1984: | ZUR selben Zeit sah ich in Juda, -a-daß man am Sabbat die Kelter trat und Getreide herbeibrachte und auf Esel lud und auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last nach Jerusalem brachte am Sabbattag. Und ich verwarnte sie an dem Tage, als sie die Nahrung verkauften. -a) Nehemia 10, 32. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | ZU derselben Zeit sah ich in Juda Leute, die am Sabbat die Kelter traten und Getreide vom Felde einbrachten und Esel damit beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und andere Ladungen aller Art aufpackten und sie am Sabbattage nach Jerusalem hereinbrachten. Ich verwarnte sie also an dem Tage, an welchem sie die Lebensmittel feilboten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | In jenen Tagen sah ich (einige) in Juda, die am Sabbat die Keltern traten und (Getreide)haufen einbrachten und auf Esel luden und auch Wein, Trauben und Feigen und allerlei Last und es am Sabbattag nach Jerusalem hereinbrachten-a-. Und ich warnte-1- (sie) an dem (selben) Tag, an dem sie die Lebensmittel verkauften. -1) w: ich trat als Zeuge auf gegen. a) Nehemia 10, 32; 2. Mose 31, 12-17; Amos 8, 5. |
Schlachter 1952: | Zu jener Zeit sah ich, daß etliche in Juda am Sabbat die Keltern traten und Garben einbrachten und Esel beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Lasten aufluden und solches am Sabbat nach Jerusalem brachten. Da warnte ich sie, an dem Tage Lebensmittel zu verkaufen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Zu jener Zeit sah ich, dass etliche in Juda am Sabbat die Kelter traten und Garben einbrachten und Esel beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Lasten aufluden und dies am Sabbat nach Jerusalem brachten. Da verwarnte ich sie an dem Tag, da sie die Lebensmittel verkauften. |
Zürcher 1931: | In jenen Tagen sah ich, dass etliche in Juda am Sabbat die Kelter traten und Getreide hereinbrachten und Esel damit beluden, auch mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei andern Lasten, und solches am Sabbat nach Jerusalem hereinbrachten. Da verwarnte ich sie ob des Lebensmittelverkaufs. -Jeremia 17, 21-27. |
Luther 1912: | Zur selben Zeit sah ich in Juda Kelter treten am Sabbat und Garben hereinbringen und Esel, beladen mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last, gen Jerusalem bringen am Sabbattag. Und ich zeugte wider sie des Tages, da sie die Nahrung verkauften. - Nehemia 10, 32; Jeremia 17, 21-27. |
Buber-Rosenzweig 1929: | In jenen Tagen sah ich in Jehuda etwelche, die während der Wochenfeier die Kelter traten und Garben einkommen ließen und auf Esel luden, auch Wein, Trauben und Feigen und allerhand Last, und es nach Jerusalem kommen ließen am Tage der Wochenfeier. Ich verwarnte sie eines Tags, da sie Speise verkauften. |
Tur-Sinai 1954: | In jenen Tagen sah ich in Jehuda welche, die Keltern traten am Sabbat und die Garben einbrachten und auf die Esel luden, auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last, und nach Jeruschalaim am Sabbattag brachten. Und ich warnte sie am Tag, wo sie Fang verkauften. |
Luther 1545 (Original): | Zur selben zeit sahe ich in Juda Kelter tretten auff den Sabbath, vnd Garben er ein bringen, vnd Esel beladen mit wein, drauben, feigen, vnd allerley last zu Jerusalem bringen, auff den Sabbath tag. Vnd ich bezeuget sie des tages, da sie die futterung verkaufften. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Zur selben Zeit sah ich in Juda Kelter treten auf den Sabbat und Garben hereinbringen und Esel beladen mit Wein, Trauben, Feigen und allerlei Last zu Jerusalem bringen auf den Sabbattag. Und ich bezeugte sie des Tages, da sie die Fütterung verkauften. |
NeÜ 2024: | Zu derselben Zeit sah ich Leute in Judäa, die am Sabbat in der Kelter Weintrauben auspressten, Getreide vom Feld einbrachten und ihre Esel damit beluden. Sie brachten auch Wein, Trauben, Feigen und andere Lasten am Sabbat nach Jerusalem hinein. Ich verwarnte sie, als sie es an diesem Tag verkaufen wollten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | In jenen Tagen sah ich einige in Juda, die am Sabbat die Keltern traten und Garben einbrachten und auf Esel luden, und auch Wein, Trauben und Feigen und allerlei Last, und es am Sabbattag nach Jerusalem hereinbrachten. Und ich zeugte gegen sie, ‹verwarnte sie›, an dem Tag, als sie die Lebensmittel verkauften. -Parallelstelle(n): Sabbat Nehemia 10, 30.32; 2. Mose 31, 12-17; Jesaja 58, 13.14; verwarn. Nehemia 13, 21 |
English Standard Version 2001: | In those days I saw in Judah people treading winepresses on the Sabbath, and bringing in heaps of grain and loading them on donkeys, and also wine, grapes, figs, and all kinds of loads, which they brought into Jerusalem on the Sabbath day. And I warned them on the day when they sold food. |
King James Version 1611: | In those days saw I in Judah [some] treading wine presses on the sabbath, and bringing in sheaves, and lading asses; as also wine, grapes, and figs, and all [manner of] burdens, which they brought into Jerusalem on the sabbath day: and I testified [against them] in the day wherein they sold victuals. |
Westminster Leningrad Codex: | בַּיָּמִים הָהֵמָּה רָאִיתִי בִֽיהוּדָה דֹּֽרְכִֽים גִּתּוֹת בַּשַּׁבָּת וּמְבִיאִים הָעֲרֵמוֹת וְֽעֹמְסִים עַל הַחֲמֹרִים וְאַף יַיִן עֲנָבִים וּתְאֵנִים וְכָל מַשָּׂא וּמְבִיאִים יְרוּשָׁלִַם בְּיוֹם הַשַּׁבָּת וָאָעִיד בְּיוֹם מִכְרָם צָֽיִד |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 1: Nehemia verließ Jerusalem im 32. Regierungsjahr des Artaxerxes, ca. 433 v.Chr. (vgl. 5, 14; 13, 6) und kehrte wie versprochen nach Persien zurück (vgl. 2, 6). Während seiner Abwesenheit kehrte das Volk zu seinen früheren Wegen zurück, angeführt vom Hohenpriester Eljaschib (V. 4.5). Diese Abweichung machte die Reformation von V. 1-3.1030 nötig. Während Nehemias Abwesenheit schrieb Maleachi sein prophetisches Buch, das sowohl die Priester als auch das Volk wegen ihres sündigen Versagens anklagte. Nehemia hörte möglicherweise von Eljaschibs üblem Tun und kehrte zurück (V. 4-7). Nehemia 13 wurde als letzter Teil des AT geschrieben. 13, 1 im Buch Moses gelesen. Als sie den regulären Kalenderzyklus weiterlasen, wurden sie mit Themenbereichen konfrontiert, in denen ihr Denken und Handeln der Schrift widersprochen hatte. Das überrascht nicht und gilt insbesondere für die Vorschriften von 5. Mose 23, 4-7. |