Luther 1984: | Hört doch, wie ich mich verantworte, und merkt auf die Streitsache, von der ich rede! |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Hört doch meine Rechtfertigung an und achtet auf die Entgegnungen meiner Lippen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Hört doch meine Entgegnung und achtet auf die Streitreden meiner Lippen! |
Schlachter 1952: | So höret nun meine Rechtfertigung und achtet auf die Verteidigung meiner Lippen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | So hört nun meine Rechtfertigung, und achtet auf die Verteidigung meiner Lippen! |
Zürcher 1931: | So höret nun meines Mundes Rüge / und vernehmet das Hadern meiner Lippen. / |
Luther 1912: | Höret doch meine Verantwortung und merket auf die Sache, davon ich rede! |
Buber-Rosenzweig 1929: | Hört doch meinen Verweis, lauscht dem Rechten meiner Lippen! |
Tur-Sinai 1954: | O hört doch an mein Rechten / vernehmet meiner Lippen Streiten. / |
Luther 1545 (Original): | Höret doch meine straffe, vnd merckt auff die sache dauon ich rede. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Höret doch meine Strafe und merket auf die Sache, davon ich rede. |
NeÜ 2024: | Hört euch meine Rechtfertigung an, / merkt auf den Streit meiner Worte! |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | O hört meine Beweisführung(a) und merkt auf die Verteidigungsreden meiner Lippen! -Fussnote(n): (a) o.: Darlegung |
English Standard Version 2001: | Hear now my argument and listen to the pleadings of my lips. |
King James Version 1611: | Hear now my reasoning, and hearken to the pleadings of my lips. |
Westminster Leningrad Codex: | שִׁמְעוּ נָא תוֹכַחְתִּי וְרִבוֹת שְׂפָתַי הַקְשִֽׁיבוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 13, 4: Hiob richtete sich an seine wirkungslosen Ratgeber. 13, 4 Hiob konnte sich nicht zurückhalten, seine wertlosen Berater anzuprangern, und ihnen mitzuteilen, dass Schweigen wahre Weisheit erkennen ließe (vgl. V. 13). |