Luther 1984: | Nichts entging seiner Freßgier; darum wird sein gutes Leben keinen Bestand haben. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Nichts entging seinem Fressen-1-: darum hat sein Wohlstand keine Dauer. -1) = seiner unersättlichen Gier. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Vor seiner Freßgier gab es kein Entrinnen-1-; darum wird sein Wohlstand keinen Bestand haben-a-. -1) w: keinen Entronnenen. a) Jesaja 5, 8.9; Amos 3, 10.11. |
Schlachter 1952: | Nichts entging seiner Freßgier, darum wird auch sein Gut nicht beständig sein. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Nichts entging seiner Fressgier, darum wird auch sein Gut nicht Bestand haben. |
Zürcher 1931: | Vor seinem Fressen blieb nichts übrig, / darum hat sein Gut nicht Bestand. / |
Luther 1912: | Nichts blieb übrig vor seinem Fressen; darum wird sein gutes Leben keinen Bestand haben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Keiner entrann seinem Fressen, deshalb kann sein Gut nicht währen. |
Tur-Sinai 1954: | Kein Restling bleibt ihm, daß der es genieße / drum harret keiner seines Guts. / |
Luther 1545 (Original): | Es wird seiner Speise nichts vberbleiben, Darumb wird sein gut Leben keinen bestand haben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es wird seiner Speise nicht überbleiben; darum wird sein gut Leben keinen Bestand haben. |
NeÜ 2024: | Nichts entging seiner Fressgier, / darum hat sein Gut keinen Bestand. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Von seinem Fressen blieb kein Rest übrig, darum hat sein Gut nicht Bestand. -Parallelstelle(n): Jesaja 5, 8-10; Amos 3, 10.11 |
English Standard Version 2001: | There was nothing left after he had eaten; therefore his prosperity will not endure. |
King James Version 1611: | There shall none of his meat be left; therefore shall no man look for his goods. |
Westminster Leningrad Codex: | אֵין שָׂרִיד לְאָכְלוֹ עַל כֵּן לֹא יָחִיל טוּבֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 20, 1: Zophar verdarb erneut alles mit seiner zweiten und letzten Rede (vgl. 11, 1-20), in der er ein weiteres Mal Hiob ermahnte, das Schicksal der Gottlosen zu betrachten. |