Luther 1984: | Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind.-a- -a) Hiob 29, 12. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Tu deinen Mund auf für die Stummen, für die Sache aller Hilflosen! |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Öffne deinen Mund für den Stummen, für den Rechtsanspruch aller Schwachen-1-!-a- -1) o: aller Dahinschwindenden; w: aller Söhne des Vergehens. a) 1. Samuel 19, 6; Hiob 29, 12. |
Schlachter 1952: | Tue deinen Mund auf für den Stummen, für das Recht aller Verlassenen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Tue deinen Mund auf für den Stummen, für das Recht all derer, die dem Untergang geweiht sind! |
Zürcher 1931: | Öffne deinen Mund für die Witwe, / schaffe Recht allen verwaisten Kindern. / |
Luther 1912: | Tue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. - Hiob 29, 12.15. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Öffne deinen Mund für den Stummen, um die Sache aller Kinder der Vergänglichkeit! |
Tur-Sinai 1954: | Tu für den Stummen auf den Mund / zu richten alle, die vergänglich. / |
Luther 1545 (Original): | Thu deinen mund auff fur die Stummen, Vnd fur die sache aller die verlassen sind. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. |
NeÜ 2024: | Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Dahinschwindenden(a). -Fussnote(n): (a) w.: für alle Söhne des Dahinschwindens -Parallelstelle(n): Sprüche 24, 11; Hiob 29, 12.15; Psalm 82, 3; Psalm 79, 11 |
English Standard Version 2001: | Open your mouth for the mute, for the rights of all who are destitute. |
King James Version 1611: | Open thy mouth for the dumb in the cause of all such as are appointed to destruction. |
Westminster Leningrad Codex: | פְּתַח פִּיךָ לְאִלֵּם אֶל דִּין כָּל בְּנֵי חֲלֽוֹף |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 31, 8: Tue deinen Mund. Setze dich für diejenigen ein, die ihren Fall nicht selbst vertreten können, nämlich jene, die wegen ihrer Schwäche ansonsten zugrunde gehen würden. Die königliche Pflicht war es, die Hilflosen in physischen (V. 6) und materiellen (V. 9) Krisen zu unterstützen. Auf diese Weise vermittelte der Monarch Gottes Barmherzigkeit. S. Anm. zu 14, 21.31. |