Luther 1984: | Unser Erbe ist den Fremden zuteil geworden und unsre Häuser den Ausländern. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Unser Erbbesitz ist an Fremde übergegangen, unsere Häuser an Ausländer. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Unser Erbteil ist Fremden zugefallen, unsere Häuser Ausländern.-a- -a) Jesaja 5, 17; Hesekiel 7, 24. |
Schlachter 1952: | Unser Erbe ist den Fremden zugefallen, unsere Häuser den Ausländern. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Unser Erbe ist den Fremden zugefallen, unsere Häuser den Ausländern. |
Zürcher 1931: | Unser Erbe ist Fremden zugefallen, Ausländern unsre Häuser. / |
Luther 1912: | Unser Erbe ist den Fremden zuteil geworden und unsre Häuser den Ausländern. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Unser Eigen drehte sich Ausheimischen zu, unsre Häuser Fremden. |
Tur-Sinai 1954: | An andre fiel unser Erbe / an Fremde unsre Häuser. / |
Luther 1545 (Original): | Gedenck HERR, wie es vns gehet, Schaw vnd sihe an vnser schmach. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Unser Erbe ist den Fremden zuteil worden und unsere Häuser den Ausländern. |
NeÜ 2024: | Unser Erbbesitz fiel Fremden zu, / Ausländer wohnen in unseren Häusern. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Unser Erbteil ist Fremden zugefallen, unsere Häuser Ausländern. -Parallelstelle(n): Jeremia 6, 12; Hesekiel 7, 24 |
English Standard Version 2001: | Our inheritance has been turned over to strangers, our homes to foreigners. |
King James Version 1611: | Our inheritance is turned to strangers, our houses to aliens. |
Westminster Leningrad Codex: | נַחֲלָתֵנוּ נֶֽהֶפְכָה לְזָרִים בָּתֵּינוּ לְנָכְרִֽים |