Luther 1984: | Es -a-soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, um sie dadurch aus ihrem Eigentum zu verdrängen, sondern er soll sein Eigentum auf seine Söhne vererben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Eigentum vertrieben wird. -a) Hesekiel 45, 8.9. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt-a-; von seinem (eigenen) Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz. -a) Hesekiel 45, 8.9; 1. Könige 21, 3. |
Schlachter 1952: | Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde. |
Zürcher 1931: | Der Fürst darf aber nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, indem er sie mit Gewalt von ihrem Eigentum vertreibt; von seinem eignen Besitz soll er seine Söhne erben lassen, damit niemand in meinem Volke von seinem Eigentum verdrängt werde. |
Luther 1912: | Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren eigenen Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde. - Hesek. 45, 8.9. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Nicht darf der Fürst vom Eigentum des Volkes nehmen, sie von ihrer Hufe hinweg zu placken: von seiner Hufe soll er seinen Söhnen zueignen, damit nicht abgesprengt werde mein Volk, jedermann von seiner Hufe. |
Tur-Sinai 1954: | Doch nicht darf der Fürst von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, daß er sie ihres Besitztums beraube; von seinem Besitztum soll er seinen Söhnen vererben, damit nicht mein Volk versprengt werde, jeder von seinem Besitztum.' |
Luther 1545 (Original): | Es sol auch der Fürst dem Volck nichts nemen, von seinem Erbteil, noch sie aus jren eigen Gütern stossen. Sondern sol sein eigen Gut auff seine Kinder erben, Auff das meins Volcks nicht jemand von seinem Eigenthum zerstrewet werde. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, noch sie aus ihren eigenen Gütern stoßen, sondern soll sein eigen Gut auf seine Kinder erben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreuet werde. |
NeÜ 2024: | Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und der Fürst soll nichts vom Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie ‹durch Bedrückung› von ihrem Grundbesitz vertreiben würde. Von seinem [eigenen] Grundbesitz soll er seinen Söhnen ein Erbe geben, damit mein Volk nicht verdrängt(a) werde, jeder aus seinem Grundbesitz. -Fussnote(n): (a) und zerstreut -Parallelstelle(n): Hesekiel 45, 8.9 |
English Standard Version 2001: | The prince shall not take any of the inheritance of the people, thrusting them out of their property. He shall give his sons their inheritance out of his own property, so that none of my people shall be scattered from his property. |
King James Version 1611: | Moreover the prince shall not take of the people's inheritance by oppression, to thrust them out of their possession; [but] he shall give his sons inheritance out of his own possession: that my people be not scattered every man from his possession. |
Westminster Leningrad Codex: | וְלֹא יִקַּח הַנָּשִׂיא מִנַּחֲלַת הָעָם לְהֽוֹנֹתָם מֵאֲחֻזָּתָם מֵאֲחֻזָּתוֹ יַנְחִל אֶת בָּנָיו לְמַעַן אֲשֶׁר לֹֽא יָפֻצוּ עַמִּי אִישׁ מֵאֲחֻזָּתֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 46, 18: Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil … nehmen. Wie in 45, 8.9 darf der Fürst nichts vom Besitz anderer konfiszieren, um sich zu bereichern. So wurde es oft in Israels Geschichte praktiziert. Die Herrscher bereicherten sich, indem sie andere arm machten (vgl. 1. Könige 21). |