Luther 1984: | Danach sollen die übrigen Stämme kommen: Benjamin soll seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «WAS sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und der Rest der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin-a- ein (Anteil). -a) Josua 18, 11. |
Schlachter 1952: | Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen empfangen; |
Zürcher 1931: | Die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite erhält Benjamin seinen Anteil. |
Luther 1912: | Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und die übrigen Stäbe: Vom Ostrand bis zum Westrand: Binjamin, einer. |
Tur-Sinai 1954: | Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Binjamin, eins. |
Luther 1545 (Original): | Darnach sollen die andern Stemme sein, BenJamin sol sein Teil haben, von morgen bis gen abend. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. |
NeÜ 2024: | Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und die übrigen Stämme: von der Ostseite bis zur Meeresseite: Benjamin, ein [Losanteil]. -Parallelstelle(n): 1. Mose 35, 18; Josua 18, 11 |
English Standard Version 2001: | As for the rest of the tribes: from the east side to the west, Benjamin, one portion. |
King James Version 1611: | As for the rest of the tribes, from the east side unto the west side, Benjamin [shall have] a [portion]. |
Westminster Leningrad Codex: | וְיֶתֶר הַשְּׁבָטִים מִפְּאַת קָדִימָה עַד פְּאַת יָמָּה בִּנְיָמִן אֶחָֽד |