Luther 1984: | Du sollst nicht zum Tor meines Volks einziehen zur Zeit seines Jammers; du sollst nicht herabsehen auf sein Unglück zur Zeit seines Jammers; du sollst nicht nach seinem Gut greifen zur Zeit seines Jammers.
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Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du hättest nicht in das Tor meines Volkes einziehen sollen am Tage seines Unglücks und auch nicht deine Lust sehen am Tage seines Unglücks, noch deine Hand nach seinem Hab und Gut ausstrecken dürfen am Tage seines Unglücks!
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Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und komm nicht in das Tor meines Volkes am Tag ihres Verderbens, und gerade du sieh nicht (schadenfroh) auf sein Unheil am Tag seines Verderbens und strecke (deine Hand) nicht nach seiner Habe aus am Tag seines Verderbens-a-! -a) Hiob 31, 29.
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Schlachter 1952: | Du sollst auch nicht zum Tor meines Volkes einziehen am Tage ihres Unglücks und auch nicht dich weiden an seinem Unglück an seinem Schicksalstag, noch deine Hand ausstrecken nach seinem Gut am Tage seines Unglücks.
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Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst auch nicht zum Tor meines Volkes einziehen am Tag ihres Unglücks und auch nicht dich weiden an seinem Unheil an seinem Schicksalstag, noch deine Hand ausstrecken nach seinem Hab und Gut am Tag seines Unglücks.
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Zürcher 1931: | Dringe nicht ein in das Tor meines Volkes am Tage seines Verderbens, weide nicht auch du dich an seinem Unglück am Tage seines Verderbens, strecke die Hand nicht aus nach seinem Gut am Tage seines Verderbens.
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Luther 1912: | du sollst nicht zum Tor meines Volks einziehen zur Zeit ihres Jammers; du sollst nicht deine Lust sehen an ihrem Unglück zur Zeit ihres Jammers; du sollst nicht nach seinem Gut greifen zur Zeit seines Jammers;
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Buber-Rosenzweig 1929: | nimmer komm ins Tor meines Volks am Tag ihrer Verhängnis, nimmer besieh auch du noch sein Übel am Tag seiner Verhängnis, nimmer leg an seine Habe Hand an am Tag seiner Verhängnis,
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Tur-Sinai 1954: | nicht kommen in meines Volkes Tor / am Tag ihres Sturzes / nicht schaun auch du sein Unglück / am Tag seines Sturzes / nicht legen an sein Gut (die Hand) / am Tag seines Sturzes /
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Luther 1545 (Original): | Du solt nicht zum Thor meines Volcks einzihen, zur zeit jres jamers, Du solt nicht deine lust sehen an jrem Vngluck, zur zeit jres jamers, Du solt nicht wider sein Heer schicken, zur zeit seines jamers.
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Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst nicht zum Tor meines Volks einziehen zur Zeit ihres Jammers; du sollst nicht deine Lust sehen an ihrem Unglück zur Zeit ihres Jammers; du sollst nicht wider sein Heer schicken zur Zeit seines Jammers;
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NeÜ 2024: | Tritt nicht ein ins Tor meines Volkes / am Tag seines Verderbens! / Sieh nicht auf sein Unheil herab / am Tag seines Verderbens / und vergreif dich nicht an seinem Vermögen / am Tag seines Verderbens!
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Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Nicht solltest du kommen in das Tor meines Volkes am Tag ihres Unglücks! Nicht solltest auch du dich weiden an seinem Unheil am Tag seines Unglücks! Nicht solltest du deine Hand ausstrecken nach seiner Habe am Tag seines Unglücks!
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English Standard Version 2001: | Do not enter the gate of my people in the day of their calamity; do not gloat over his disaster in the day of his calamity; do not loot his wealth in the day of his calamity.
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King James Version 1611: | Thou shouldest not have entered into the gate of my people in the day of their calamity; yea, thou shouldest not have looked on their affliction in the day of their calamity, nor have laid [hands] on their substance in the day of their calamity;
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Westminster Leningrad Codex: | אַל תָּבוֹא בְשַֽׁעַר עַמִּי בְּיוֹם אֵידָם אַל תֵּרֶא גַם אַתָּה בְּרָעָתוֹ בְּיוֹם אֵידוֹ וְאַל תִּשְׁלַחְנָה בְחֵילוֹ בְּיוֹם אֵידֽוֹ
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