Luther 1984: | WER einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.-a- -a) 2. Mose 20, 13; 1. Mose 9, 6; Matthäus 5, 21.22. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | WER einen andern so schlägt, daß er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | WER einen Menschen (so) schlägt, daß er stirbt, muß getötet werden-a-. -a) 2. Mose 20, 13; 1. Mose 9, 5.6; 4. Mose 35, 30; Matthäus 5, 21. |
Schlachter 1952: | Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben. |
Zürcher 1931: | Wer einen Menschen schlägt, sodass er stirbt, der soll getötet werden. -2. Mose 20, 13. |
Luther 1912: | Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. - 1. Mose 9, 6; 2. Mose 20, 13; Matthäus 5, 21.22. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wer jemanden schlägt, daß er stirbt, sterben muß er, sterben. |
Tur-Sinai 1954: | Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll getötet werden. |
Luther 1545 (Original): | Wer einen Menschen schlegt das er stirbt, Der sol des tods sterben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. |
NeÜ 2024: | Totschlag und Mord: ,Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, muss unbedingt zu Tode gebracht werden. -Parallelstelle(n): 1. Mose 9, 5.6; 3. Mose 24, 17; 4. Mose 35, 30; Matthäus 5, 21; Matthäus 26, 52 |
English Standard Version 2001: | Whoever strikes a man so that he dies shall be put to death. |
King James Version 1611: | He that smiteth a man, so that he die, shall be surely put to death. |
Westminster Leningrad Codex: | מַכֵּה אִישׁ וָמֵת מוֹת יוּמָֽת |