Luther 1984: | Halte dich ferne von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist. Den Unschuldigen und den, der im Recht ist, sollst du nicht töten; denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Von falscher Anklage halte dich fern und hilf nicht dazu, einen Unschuldigen, der im Recht ist, ums Leben zu bringen! denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben-1-. -1) o: nicht ungestraft. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Von einer betrügerischen Angelegenheit-1- halte dich fern-a-. Und den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht umbringen-b-, denn ich werde dem Schuldigen nicht recht geben-c-. -1) o: von einem Lügenwort. a) Sprüche 17, 15; Jesaja 5, 20-23. b) Psalm 94, 21. c) Sprüche 11, 21. |
Schlachter 1952: | Von falscher Anklage halte dich fern und bringe keinen Unschuldigen und Gerechten um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Von einer betrügerischen Sache halte dich fern, und den Unschuldigen und Gerechten bringe nicht um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht. |
Zürcher 1931: | Von betrügerischer Sache halte dich fern. Du sollst nicht den Unschuldigen, der im Rechte ist, zum Tode verurteilen, und nicht dem, der im Unrecht ist, Recht geben. |
Luther 1912: | Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht recht haben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Von einer Lügensache entferne dich! wer unsträflich und bewährt ist, den darfst du nimmer umbringen helfen. Denn einen Frevler werde ich nicht bewährtsprechen. |
Tur-Sinai 1954: | Vom Wort der Lüge halt dich fern. Den Schuldlosen und Gerechten sollst du nicht töten, denn ich werde den Schuldigen nicht Recht behalten lassen. |
Luther 1545 (Original): | Sey ferne von falschen Sachen. Den Vnschüldigen vnd Gerechten soltu nicht erwürgen, Denn ich las den Gottlosen nicht recht haben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Sei ferne von falschen Sachen. Den Unschuldigen und Gerechten sollst du nicht erwürgen; denn ich lasse den Gottlosen nicht recht haben. |
NeÜ 2024: | Halte dich von einer Lügensache fern! Hilf nie dabei, einen, der unschuldig und gerecht ist, umzubringen! Denn ich gebe dem Schuldigen nicht Recht. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du sollst dich fernhalten von einer Sache der Lüge. Und du darfst nicht den Unschuldigen und Gerechten zu Tode bringen, denn einen Ehrfurchtslosen werde ich nicht rechtfertigen(a). -Fussnote(n): (a) o.: nicht als gerecht stehen lassen -Parallelstelle(n): Sprüche 17, 15; Jesaja 5, 20-23; Tode Psalm 94, 21; Ehrfurchtsl. Sprüche 11, 21 |
English Standard Version 2001: | Keep far from a false charge, and do not kill the innocent and righteous, for I will not acquit the wicked. |
King James Version 1611: | Keep thee far from a false matter; and the innocent and righteous slay thou not: for I will not justify the wicked. |
Westminster Leningrad Codex: | מִדְּבַר שֶׁקֶר תִּרְחָק וְנָקִי וְצַדִּיק אַֽל תַּהֲרֹג כִּי לֹא אַצְדִּיק רָשָֽׁע |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 1: Eine Liste verschiedener Gesetze, die den Schutz von gerechter und unparteiischer Gerechtigkeit für alle einschließt. Falsches Zeugnis, unkritisches Befolgen der Mehrheit, Bevorzugung und Bestechung tragen alle dazu bei, wahre Gerechtigkeit zu verderben. Die Haltung der Unparteilichkeit bedeutete auch, jemandem zu helfen, der Probleme mit seinen Tieren hatte, ob er nun Freund oder Feind ist. Wenn ihm nicht geholfen wurde, stand er in Gefahr, seinen Lebensunterhalt zu verlieren, was die anderen in seinem gesellschaftlichen Umfeld nicht zulassen durften. |