Luther 1984: | Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand gehalten werden, es soll nicht erlöschen-a-. -a) Nehemia 10, 35; Hesekiel 40, 46. |
Schlachter 1952: | Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand gehalten werden; es soll nie erlöschen! |
Zürcher 1931: | Beständig soll das Feuer auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen. |
Luther 1912: | Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | ein stetes Feuer glühe auf der Statt, es verlösche nicht. |
Tur-Sinai 1954: | Ein ständiges Feuer brenne auf dem Altar, nie soll es verlöschen. |
Luther 1545 (Original): | Ewig sol das Fewr auff dem Altar brennen, vnd nimer verlesschen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Ewig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nimmer verlöschen. |
NeÜ 2024: | (6) Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer in Brand gehalten werden. Es darf nicht erlöschen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer brennend gehalten werden. Es darf nicht erlöschen! -Parallelstelle(n): Feuer 3. Mose 9, 24; Lukas 12, 49 |
English Standard Version 2001: | Fire shall be kept burning on the altar continually; it shall not go out. |
King James Version 1611: | The fire shall ever be burning upon the altar; it shall never go out. |
Westminster Leningrad Codex: | אֵשׁ תָּמִיד תּוּקַד עַל הַמִּזְבֵּחַ לֹא תִכְבֶֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 6, 1 - 7, 38: Hier werden die Opfergesetze für die Priesterschaft dargelegt. 3. Mose 1-5 behandelte 5 wichtige Opfer aus der Perspektive des Darbringenden. Hier werden Anweisungen für den Priester erteilt, wobei besondere Aufmerksamkeit dem Anteil des Priesters am Opfer gilt. 6, 1 Das Brandopfer. S. Anm. zu 1, 3-17. |