Luther 1984: | Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tür der Stiftshütte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben Tage sollen eure Hände gefüllt werden. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Auch dürft ihr sieben Tage lang nicht vom Eingang des Offenbarungszeltes weggehen bis zu dem Tage, an dem die für euer Einweihungsopfer festgesetzte Zeit abgelaufen ist; denn sieben Tage lang soll eure Einweihung dauern-1-. -1) w: sollen eure Hände gefüllt werden. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und vom Eingang des Zeltes der Begegnung sollt ihr sieben Tage lang nicht weggehen bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einweihungsopfers-1- erfüllt sind; denn sieben Tage sollen euch die Hände gefüllt werden-2a-. -1) w: eurer Füllung; vgl. Anm. zu V. 28. 2) der Ausdruck bezieht sich normalerweise auf die Einkünfte des Priesters aus seiner Amtstätigkeit; hier ist aber die Amtseinsetzung gemeint. a) Hesekiel 43, 26. |
Schlachter 1952: | Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor die Tür der Stiftshütte, bis an den Tag, an welchem die Tage eures Weihopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang soll man euch die Hände füllen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor den Eingang der Stiftshütte, bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einsetzungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang sollen euch die Hände gefüllt werden. |
Zürcher 1931: | Und ihr sollt sieben Tage lang nicht vom Eingang des heiligen Zeltes weggehen, bis zu dem Tage, da die Zeit eurer Einweihung vorbei ist; denn sieben Tage soll die Einweihung dauern. |
Luther 1912: | Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllt, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Vom Einlaß zum Zelt der Begegnung weicht ein Tagsiebent nicht bis zum Tag, da die Tage eurer Darfüllungen sich erfüllen, denn ein Tagsiebent füllt man eure Hand. |
Tur-Sinai 1954: | Und aus dem Eingang des Erscheinungszeltes sollt ihr nicht gehen sieben Tage, bis zu dem Tag, da die Tage eurer Einsetzung vollendet sind; denn sieben Tage setzt man euch ins Amt ein. |
Luther 1545 (Original): | Vnd solt in sieben tagen nicht ausgehen, von der thür der Hütten des Stiffts, bis an den tag, da die tage ewrs Fülleopffers aus sind, Denn sieben tage sind ewr hende gefüllet, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllet, |
NeÜ 2024: | Sieben Tage lang sollt ihr am Eingang zum Offenbarungszelt bleiben. Ihr dürft euch nicht davon entfernen, bis die Tage für das Einweihungsopfer vorbei sind, denn sieben Tage wird man euch die Hände füllen, |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Vom Eingang des Zeltes der Begegnung aber sollt ihr sieben Tage lang nicht weggehen, bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang füllt man eure Hand(a). -Fussnote(n): (a) d. h.: dauert eure Einweihung. -Parallelstelle(n): 2. Mose 29, 35-37; Hesekiel 43, 26 |
English Standard Version 2001: | And you shall not go outside the entrance of the tent of meeting for seven days, until the days of your ordination are completed, for it will take seven days to ordain you. |
King James Version 1611: | And ye shall not go out of the door of the tabernacle of the congregation [in] seven days, until the days of your consecration be at an end: for seven days shall he consecrate you. |
Westminster Leningrad Codex: | וּמִפֶּתַח אֹהֶל מוֹעֵד לֹא תֵֽצְאוּ שִׁבְעַת יָמִים עַד יוֹם מְלֹאת יְמֵי מִלֻּאֵיכֶם כִּי שִׁבְעַת יָמִים יְמַלֵּא אֶת יֶדְכֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 8, 1 - 10, 20: In diesem Abschnitt wird der Beginn der aaronitischen Priesterschaft beschrieben. Schon vor der Zeit von Aaron hatten die Patriarchen (1. Mose 4, 3.4) und die Väter (Hiob 1, 5) Gott Opfer dargebracht, aber mit Aaron begann der Priesterdienst nach genau vorgeschriebenen Regeln. 8, 1 Bevor Aaron und seine Söhne dem Herrn dienten, wurden sie eingeweiht. Diese Einweihung von Aaron und seinen Söhnen war lange zuvor angeordnet worden (s. Anm. zu 2. Mose 29, 1-37), wird hier jedoch mit allen zeremoniellen Details beschrieben, so wie sie nach Fertigstellung der Stiftshütte und Verordnung der verschiedenen Opferzeremonien durchgeführt wurde. |