Luther 1984: | Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch - |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ihr aber, ihr sollt meine Ordnungen und meine Rechtsbestimmungen halten, und ihr sollt nichts tun von all diesen Greueln, der Einheimische und der Fremde, der in eurer Mitte als Fremder wohnt - |
Schlachter 1952: | Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechte beobachten und keinen dieser Greuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechtsbestimmungen halten und keinen dieser Gräuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt — |
Zürcher 1931: | So haltet nun ihr meine Satzungen und Vorschriften und verübt keinen dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt - |
Luther 1912: | Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch; |
Buber-Rosenzweig 1929: | Ihr denn, wahret meine Satzungen und meine Rechtsgeheiße, tut nichts von all diesen Greueln, der Sproß und der Gastsasse, der in eurer Mitte gastet, |
Tur-Sinai 1954: | So wahrt denn ihr meine Gesetze und meine Rechtssatzungen und tut nichts von all diesen Greueln, der Volksgeborene und der Fremdling, der unter euch weilt. |
Luther 1545 (Original): | Darumb haltet meine Satzung vnd rechte, vnd thut dieser Grewel keine, weder der Einheimische noch der Frembdling vnter euch. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch; |
NeÜ 2024: | Ihr aber sollt euch an meine Ordnungen und Vorschriften halten, ebenso die Fremden, die bei euch leben. Tut keines dieser abscheulichen Dinge. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ihr aber, ihr sollt meine Satzungen und meine Rechtsbestimmungen halten ‹und wahren› und sollt nichts von allen diesen Gräueln tun, der Einheimische und der Fremdling, der sich in eurer Mitte aufhält, |
English Standard Version 2001: | But you shall keep my statutes and my rules and do none of these abominations, either the native or the stranger who sojourns among you |
King James Version 1611: | Ye shall therefore keep my statutes and my judgments, and shall not commit [any] of these abominations; [neither] any of your own nation, nor any stranger that sojourneth among you: |
Westminster Leningrad Codex: | וּשְׁמַרְתֶּם אַתֶּם אֶת חֻקֹּתַי וְאֶת מִשְׁפָּטַי וְלֹא תַעֲשׂוּ מִכֹּל הַתּוֹעֵבֹת הָאֵלֶּה הָֽאֶזְרָח וְהַגֵּר הַגָּר בְּתוֹכְכֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 18, 1: Hier werden Gesetze über die Sexualität erteilt. Dadurch sollten die Gräuel unterbunden werden, die von den Heiden in Kanaan praktiziert wurden (18, 27; vgl. 3. Mose 20, 10-21; 5. Mose 22, 13-30). Diese konkreten Gesetze setzen das allgemeine Verbot von Ehebruch voraus (2. Mose 20, 14) sowie des Inzests eines Vater, der seine Tochter verführt. Sie heben nicht unbedingt den besonderen Fall der Leviratsehe auf (vgl. 5. Mose 25, 5). Die Strafen für ein solches schändliches Verhalten werden in |