Luther 1984: | keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | eine Witwe oder eine verstoßene-1- Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne - diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen, -1) o: geschiedene. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese soll er nicht nehmen-a-; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen-1- soll er zur Frau nehmen-a-. -1) w: Völkern. a) Hesekiel 44, 22. |
Schlachter 1952: | Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen, |
Schlachter 2000 (05.2003): | eine Witwe oder eine Verstoßene oder eine Entehrte oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zur Frau nehmen, |
Zürcher 1931: | Eine Witwe oder Verstossene oder Geschwächte oder Dirne, eine solche darf er sich nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Stammesgenossen soll er sich zum Weibe nehmen, |
Luther 1912: | aber keine Witwe noch Verstoßene noch Geschwächte noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen, |
Buber-Rosenzweig 1929: | eine Witwe oder eine Verstoßne oder eine Preisgegebne, eine Hure, diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volkleuten nehme er sich zum Weib, |
Tur-Sinai 1954: | Eine Witwe und eine Verstoßene, sowie eine Geschändete, eine Buhlerin, - diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau von seinen Sippen soll er zum Weib nehmen, |
Luther 1545 (Original): | aber keine Widwe, noch Verstossene, noch geschwechte, noch Hure, sondern eine Jungfraw seines volcks sol er zum weibe nemen, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber keine Witwe noch Verstoßene, noch Geschwächte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zum Weibe nehmen, |
NeÜ 2024: | Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Eine Witwe und eine Verstoßene und eine Entehrte, eine Hure, diese darf er nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen soll er zur Frau nehmen. -Parallelstelle(n): 3. Mose 21, 7; Hesekiel 44, 22 |
English Standard Version 2001: | A widow, or a divorced woman, or a woman who has been defiled, or a prostitute, these he shall not marry. But he shall take as his wife a virgin of his own people, |
King James Version 1611: | A widow, or a divorced woman, or profane, [or] an harlot, these shall he not take: but he shall take a virgin of his own people to wife. |
Westminster Leningrad Codex: | אַלְמָנָה וּגְרוּשָׁה וַחֲלָלָה זֹנָה אֶת אֵלֶּה לֹא יִקָּח כִּי אִם בְּתוּלָה מֵעַמָּיו יִקַּח אִשָּֽׁה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 21, 1: Hier werden Gesetze für die Priester erteilt, die einen höheren Heiligkeitsmaßstab erfüllen mussten als die anderen Israeliten. 21, 1 verunreinigen. Berührung mit einer Leiche (4. Mose 19, 11) oder Aufenthalt in einem Raum mit einer Leiche (4. Mose 19, 14) verunreinigte. Ausnahmen waren die Toten der eigenen Familie des Priesters (V. 2-4). |