Luther 1984: | Und -a-sie sollen keine Witwe oder Verstoßene zur Frau nehmen, sondern eine Jungfrau vom Hause Israel oder die Witwe eines Priesters. -a) 3. Mose 21, 13.14. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Mit einer Witwe oder einer entlassenen-1- Frau dürfen sie sich nicht verheiraten, sondern nur mit Jungfrauen von israelitischer Herkunft; eine Witwe jedoch, die ein Priester als Witwe hinterlassen hat, dürfen sie heiraten. -1) = geschiedenen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Frauen nehmen, sondern Jungfrauen von den Nachkommen des Hauses Israel. Und die Witwe, die eine Priesterwitwe ist, dürfen sie nehmen-a-. -a) 3. Mose 21, 13.14. |
Schlachter 1952: | Auch sollen sie keine Witwe noch Verstoßene zum Weibe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel; doch dürfen sie eine Witwe nehmen, die zuvor einen Priester gehabt hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Auch sollen sie keine Witwe noch Verstoßene zur Frau nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel; doch dürfen sie eine Witwe nehmen, die zuvor mit einem Priester verheiratet war. |
Zürcher 1931: | Eine Witwe oder eine Verstossene dürfen sie nicht heiraten, sondern nur Jungfrauen von israelitischem Geschlecht; eine Witwe jedoch, die Priesterswitwe ist, dürfen sie heiraten. -3. Mose 21, 13. |
Luther 1912: | Und sie sollen keine a) Witwe noch Verstoßene zur Ehe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel oder eines Priesters nachgelassene Witwe. - a) 3. Mose 21, 7.13.14. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Und eine Witwe oder eine Verstoßne sollen sie sich nicht nehmen zu Weibern, sondern Jungfraun vom Samen des Hauses Jissrael, doch die Witwe, die eines Priesters verwitwet ist, dürfen sie nehmen. |
Tur-Sinai 1954: | Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Frauen nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Jisraël; aber die Witwe, die eines Priesters verwitwet ist, dürfen sie nehmen. |
Luther 1545 (Original): | Vnd sollen keine Widwe noch Verstossene zur ehe nemen, sondern Jungfrawen vom samen des hauses Jsrael, oder eines Priesters nachgelassene Widwe. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollen keine Witwe noch Verstoßene zur Ehe nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel, oder eines Priesters nachgelassene Witwe. |
NeÜ 2024: | Sie dürfen keine Witwe und keine verstoßene Frau heiraten, sondern nur unberührte Mädchen aus dem Haus Israel. Die Witwe eines anderen Priesters allerdings dürfen sie heiraten. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und keine Witwe und keine Verstoßene(a) sollen sie sich zu Frauen nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel. Aber die Witwe, die eine Priesterwitwe ist, dürfen sie nehmen. -Fussnote(n): (a) eigtl.: Vertriebene -Parallelstelle(n): 3. Mose 21, 7.13.14 |
English Standard Version 2001: | They shall not marry a widow or a divorced woman, but only virgins of the offspring of the house of Israel, or a widow who is the widow of a priest. |
King James Version 1611: | Neither shall they take for their wives a widow, nor her that is put away: but they shall take maidens of the seed of the house of Israel, or a widow that had a priest before. |
Westminster Leningrad Codex: | וְאַלְמָנָה וּגְרוּשָׁה לֹֽא יִקְחוּ לָהֶם לְנָשִׁים כִּי אִם בְּתוּלֹת מִזֶּרַע בֵּית יִשְׂרָאֵל וְהָֽאַלְמָנָה אֲשֶׁר תִּֽהְיֶה אַלְמָנָה מִכֹּהֵן יִקָּֽחוּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 44, 17: Es soll aber geschehen. Bestimmte Maßstäbe leiten den Priesterdienst, wie z.B. Anstand (V. 20) und Nüchternheit (V. 21). Sie werden Vorbilder an heiligem Verhalten sein, da sie das Volk lehren, ein für Gott abgesondertes Leben zu führen (V. 23.24). Einzelheiten über Kleidung (wie z.B. das Verbot von Unreinhheit durch Schweiß aufgrund des Tragens von Wolle), Ehe (vgl. 3. Mose 21, 14), Berührung von Leichen usw. deuten eher auf eine buchstäbliche Erfüllung hin als auf eine allgemeine verschwommene symbolische Interpretation der Details. |