3. Mose 27, 18

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 27, Vers: 18

3. Mose 27, 17
3. Mose 27, 19

Luther 1984:Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn danach geringer schätzen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):wenn er aber sein Stück Land erst nach dem Halljahr weiht, so soll der Priester ihm den Geldbetrag mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre berechnen, die bis zum (nächsten) Halljahr noch ausstehen, so daß also von dem Schätzungswert ein verhältnismäßiger Abzug gemacht wird.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wenn er aber nach dem Jobel(jahr)-1- sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr-1- übrig sind; das soll (dann) von der Schätzung abgezogen werden-a-. -1) vgl. 3. Mose 25, 10. a) 3. Mose 25, 15.16.
Schlachter 1952:Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
Schlachter 2000 (05.2003):Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.
Zürcher 1931:Weiht er seinen Acker aber nach dem Halljahr, so berechne ihm der Priester den Preis nach den Jahren, die noch bleiben bis zum (nächsten) Halljahr, und es soll (ein entsprechender Betrag) an der Schätzung abgezogen werden.
Luther 1912:Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
Buber-Rosenzweig 1929:heiligt er aber sein Feld nach dem Heimholer dar, berechne ihm der Priester den Silberpreis, entsprechend den Jahren, die noch bis zum Heimholerjahr übrig sind, so wird vom Richtwert abgezogen.
Tur-Sinai 1954:Wenn er aber nach dem Jobel sein Feld weiht, so berechne ihm der Priester das Geld entsprechend den Jahren, die noch übrig sind bis zum Jobeljahr, und es werde von der Bewertung abgezogen.
Luther 1545 (Original):Hat er jn aber nach dem Halliar geheiliget, So sol jn der Priester rechen nach den vbrigen jaren zum Halliar, vnd darnach geringer schetzen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
NeÜ 2024:Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben, und die Summe ermäßigen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Heiligt er sein Feld aber nach dem Jobeljahr, so berechne der Priester ihm das Geld nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum [nächsten] Jobeljahr übrig bleiben, und das werde von der Schätzung abgezogen.
-Parallelstelle(n): 3. Mose 25, 15.16
English Standard Version 2001:but if he dedicates his field after the jubilee, then the priest shall calculate the price according to the years that remain until the year of jubilee, and a deduction shall be made from the valuation.
King James Version 1611:But if he sanctify his field after the jubile, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, even unto the year of the jubile, and it shall be abated from thy estimation.
Westminster Leningrad Codex:וְאִם אַחַר הַיֹּבֵל יַקְדִּישׁ שָׂדֵהוּ וְחִשַּׁב לוֹ הַכֹּהֵן אֶת הַכֶּסֶף עַל פִּי הַשָּׁנִים הַנּוֹתָרֹת עַד שְׁנַת הַיֹּבֵל וְנִגְרַע מֵֽעֶרְכֶּֽךָ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:27, 1: Maßgebliche Gesetze über Gelübde, Tiere, Häuser und Landbesitz werden erteilt.



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