Luther 1984: | Wenn aber ein Einzelner -a-aus Vorsatz frevelt, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, so hat der den HERRN geschmäht. Er soll ausgerottet werden aus seinem Volk; -a) Apostelgeschichte 13, 38; Hebräer 10, 26-29. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Aber die Person-1-, die mit erhobener Hand handelt, von den Einheimischen und von den Fremden, die lästert den HERRN; und diese Person-1- soll ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes-a-, -1) o: Seele. a) 4. Mose 9, 13; 2. Mose 30, 33.38; 5. Mose 17, 12; Hebräer 2, 2. |
Schlachter 1952: | Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut - es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling - so lästert sie den HERRN; solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn aber eine Seele vorsätzlich handelt — es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling —, so lästert sie den HERRN. Eine solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk; |
Zürcher 1931: | Wenn aber ein einzelner vorsätzlich sich vergeht, es sei ein Einheimischer oder ein Fremder, der lästert den Herrn, und seine Seele soll aus seinem Volke ausgerottet werden; |
Luther 1912: | Wenn aber eine Seele a) aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den Herrn geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; - a) Apostelgeschichte 13, 38; Hebräer 10, 26.27. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Das Wesen aber, das es mit erhobener Hand tut, vom Sproß oder vom Gast, IHN schmäht er, gerodet wird dieses Wesen aus dem Innern seines Volkes, |
Tur-Sinai 1954: | Die Person aber, die es mit erhobener Hand tut, von den Volksgeborenen oder von den Fremden, den Ewigen lästert sie, und jene Person soll getilgt werden aus der Mitte ihres Volkes. |
Luther 1545 (Original): | Wenn aber eine Seele aus freuel etwas thut, es sey ein Einheimischer oder Frembdlinger, der hat den HERRN geschmecht, Solche seele sol ausgerottet werden aus jrem volck, -[Freuel] Das ist die sünde, so nicht wil sünde sein, sondern recht haben. Wie der Ketzer vnd Rotten sünde, welche Gottes wort vnd Gesetz endert vnd nach jrem willen deutet. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HERRN geschmähet. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. |
NeÜ 2024: | Wenn jemand aber mit Absicht handelt, der lästert Jahwe. Diese Person muss vom Volk beseitigt werden, sei es ein Einheimischer oder ein Fremder. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Aber die Seele, die es mit erhobener Hand tut, von den Einheimischen und von den Fremdlingen, die lästert Jahweh. Und diese Seele muss aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden, -Parallelstelle(n): 2. Mose 30, 33.38; 5. Mose 17, 12; Hebräer 2, 2; Hebräer 10, 26-29 |
English Standard Version 2001: | But the person who does anything with a high hand, whether he is native or a sojourner, reviles the LORD, and that person shall be cut off from among his people. |
King James Version 1611: | But the soul that doeth [ought] presumptuously, [whether he be] born in the land, or a stranger, the same reproacheth the LORD; and that soul shall be cut off from among his people. |
Westminster Leningrad Codex: | וְהַנֶּפֶשׁ אֲשֶֽׁר תַּעֲשֶׂה בְּיָד רָמָה מִן הָֽאֶזְרָח וּמִן הַגֵּר אֶת יְהוָה הוּא מְגַדֵּף וְנִכְרְתָה הַנֶּפֶשׁ הַהִוא מִקֶּרֶב עַמָּֽהּ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 15, 1: Obwohl die Israeliten gegen den Herrn rebelliert hatten und unter seinem Gericht standen, plante der Herr immer noch, ihnen das Land Kanaan zu geben. Diese Gesetze gingen davon aus, dass das Volk ins Land Kanaan einzieht (15, 2.17). 15, 1 Dieses Gesetz des Speisopfers unterscheidet sich von dem in 3. Mose 2. Die Speisopfer in 3. Mose wurden dem Herrn gesondert als Gabe dargebracht. Hier wurde erstmals erlaubt, Speisund Trankopfer zusammen mit einem Brandoder Friedensopfer darzubringen. |