Luther 1984: | Nach dem Los sollst du ihr Erbe austeilen zwischen den vielen und wenigen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | nach der Entscheidung des Loses soll der Erbbesitz zwischen den größeren und den kleineren Stämmen verteilt werden.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | nach Maßgabe des Loses soll (jedem Stamm) sein Erbteil ausgeteilt werden -1-zwischen dem, der groß ist (an Zahl), und dem, der klein ist (an Zahl)-1-. -1-1) o: es sei viel oder wenig. |
Schlachter 1952: | denn nach dem Los soll ihr Erbe ausgeteilt werden, unter die Vielen und Wenigen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | denn nach dem Los soll ihr Erbe ausgeteilt werden, unter die Vielen und Wenigen. |
Zürcher 1931: | nach dem Los soll das Erbgut zwischen den grössern und den kleinern (Stämmen) verteilt werden. |
Luther 1912: | Denn nach dem Los sollst du ihr Erbe austeilen zwischen den vielen und den wenigen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | nach dem Geheiß des Loses werde ihr Eigentum verteilt zwischen dem Mehrhaltigen und dem Minderhaltigen. |
Tur-Sinai 1954: | Auf Grund des Loses soll der Erbbesitz verteilt werden zwischen Zahlreichem und Geringem.» |
Luther 1545 (Original): | Denn nach dem Los soltu jr Erbe austeilen, zwisschen den vielen vnd wenigen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Denn nach dem Los sollst du ihr Erbe austeilen zwischen den vielen und wenigen. |
NeÜ 2024: | Nach dem Losentscheid soll der Erbbesitz zwischen den größeren und kleineren Stämmen verteilt werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Nach Maßgabe des Loses wird einem jeden [Stamm] sein Erbteil entsprechend ausgeteilt zwischen dem Großen und dem Kleinen. -Parallelstelle(n): Epheser 4, 7 |
English Standard Version 2001: | Their inheritance shall be divided according to lot between the larger and the smaller. |
King James Version 1611: | According to the lot shall the possession thereof be divided between many and few. |
Westminster Leningrad Codex: | עַל פִּי הַגּוֹרָל תֵּחָלֵק נַחֲלָתוֹ בֵּין רַב לִמְעָֽט |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 26, 52: Anhand dieser Zahlen der Volkszählung sollte die Entscheidung über die Erbschaft der einzelnen Stämme und die Lage im Land fallen (vgl. Josua . 13, 1-7). |