4. Mose 34, 14

Das vierte Buch Mose, Numeri

Kapitel: 34, Vers: 14

4. Mose 34, 13
4. Mose 34, 15

Luther 1984:Denn der Stamm der Söhne Ruben nach seinen Sippen und der Stamm der Söhne Gad nach seinen Sippen und der halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil bekommen.-a- -a) 4. Mose 32, 29-33.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Denn alle zu den beiden Stämmen Ruben und Gad gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz bereits empfangen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Denn der Stamm der Söhne der Rubeniter nach ihren Vaterhäusern und der Stamm der Söhne der Gaditer nach ihren Vaterhäusern und die Hälfte des Stammes Manasse, die haben ihr Erbteil empfangen.
Schlachter 1952:Denn der Stamm der Kinder Ruben, nach ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder Gad nach ihren Vaterhäusern haben ihren Teil empfangen, auch der halbe Stamm Manasse hat seinen Teil bekommen.
Schlachter 2000 (05.2003):Denn der Stamm der Kinder Rubens mit ihren Vaterhäusern, und der Stamm der Kinder Gads mit ihren Vaterhäusern haben ihren Teil empfangen, auch der halbe Stamm Manasse hat seinen Teil bekommen.
Zürcher 1931:Denn die Familien des Stammes der Rubeniten und die Familien des Stammes der Gaditen und auch der halbe Stamm Manasse, die haben ihr Erbteil schon empfangen. -4. Mose 32, 33.
Luther 1912:Denn der Stamm der Kinder Ruben nach ihren Vaterhäusern und der Stamm der Kinder Gad nach ihren Vaterhäusern und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teil genommen. - 4. Mose 32, 33.
Buber-Rosenzweig 1929:denn genommen haben der Stab der Rubensöhne nach ihrem Väterhaus und der Stab der Gadsöhne nach ihrem Väterhaus und der halbe Stab Mnasche, sie haben ihr Eigentum genommen,
Tur-Sinai 1954:Denn der Stamm der Söhne Rëuben nach ihrem Vaterhaus und der Stamm der Söhne Gad nach ihrem Vaterhaus und der halbe Stamm Menaschsche haben ihr Erbteil empfangen.
Luther 1545 (Original):Denn der stam der kinder Ruben des hauses jres Vaters, vnd der stam der kinder Gad des hauses jrs Vaters, vnd der halbe stam Manasse haben jr Teil genomen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Denn der Stamm der Kinder Ruben, des Hauses ihres Vaters, und der Stamm der Kinder Gad, des Hauses ihres Vaters, und der halbe Stamm Manasse haben ihr Teilgenommen.
NeÜ 2024:Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten,
Jantzen/Jettel (25.11.2022):denn der Stamm der Söhne der Rubeniter nach ihren Vaterhäusern und der Stamm der Söhne der Gaditer nach ihren Vaterhäusern und die Hälfte des Stammes Manasse, die haben ihr Erbteil empfangen.
-Parallelstelle(n): 4. Mose 32, 22; 5. Mose 3, 12-17
English Standard Version 2001:For the tribe of the people of Reuben by fathers' houses and the tribe of the people of Gad by their fathers' houses have received their inheritance, and also the half-tribe of Manasseh.
King James Version 1611:For the tribe of the children of Reuben according to the house of their fathers, and the tribe of the children of Gad according to the house of their fathers, have received [their inheritance]; and half the tribe of Manasseh have received their inheritance:
Westminster Leningrad Codex:כִּי לָקְחוּ מַטֵּה בְנֵי הָראוּבֵנִי לְבֵית אֲבֹתָם וּמַטֵּה בְנֵֽי הַגָּדִי לְבֵית אֲבֹתָם וַחֲצִי מַטֵּה מְנַשֶּׁה לָקְחוּ נַחֲלָתָֽם



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:34, 1: Gott erteilte Israel genaue Anweisungen über die Grenzen des Landes Kanaan. Leider reichte die tatsächliche Eroberung des Landes nicht an diese Grenzen heran.



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