Luther 1984: | Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Für die Söhne Israel und den Fremden und den Beisassen in ihrer Mitte-a- sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, damit dorthin jeder fliehen kann, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. -a) 2. Mose 12, 49. |
Schlachter 1952: | Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen und Bewohnern ohne Bürgerrecht unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. |
Zürcher 1931: | Diese sechs Städte sollen den Israeliten sowohl als dem Fremden und dem Beisassen unter euch als Zuflucht dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der jemand aus Versehen erschlägt. |
Luther 1912: | Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Unterschlupfstädte sollen es sein. Den Söhnen Jissraels, und dem Gast und dem Beisassen in ihrer Mitte seien die sechs Städte zum Unterschlupf, daß dahin fliehe, allwer ein Wesen aus Irrung erschlug. |
Tur-Sinai 1954: | Den Kindern Jisraël wie dem Fremdsassen unter ihnen sollen diese sechs Städte als Zuflucht dienen, daß dorthin fliehe jeder, der einen Menschen in Vergessenheit erschlagen hat. |
Luther 1545 (Original): | Das sind die sechs Freistedte, beide den kindern Jsrael vnd den Frembdlingen vnd den Hausgenossen vnter euch, das da hin fliehe, wer einen Todschlag gethan hat vnuersehens. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Das sind die sechs Freistädte, beide den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Hausgenossen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens. |
NeÜ 2024: | Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Für die Söhne Israels und für den Fremdling und für den Beisassen(a) - in ihrer Mitte seien diese sechs Städte zur Zuflucht, dass jeder dahin fliehe, der eine Seele aus Versehen erschlagen hat. -Fussnote(n): (a) D. i. ein rechtloser Fremder, einer ohne Bürgerrecht. -Parallelstelle(n): 4. Mose 15, 15.16; 3. Mose 24, 22 |
English Standard Version 2001: | These six cities shall be for refuge for the people of Israel, and for the stranger and for the sojourner among them, that anyone who kills any person without intent may flee there. |
King James Version 1611: | These six cities shall be a refuge, [both] for the children of Israel, and for the stranger, and for the sojourner among them: that every one that killeth any person unawares may flee thither. |
Westminster Leningrad Codex: | לִבְנֵי יִשְׂרָאֵל וְלַגֵּר וְלַתּוֹשָׁב בְּתוֹכָם תִּהְיֶינָה שֵׁשׁ הֶעָרִים הָאֵלֶּה לְמִקְלָט לָנוּס שָׁמָּה כָּל מַכֵּה נֶפֶשׁ בִּשְׁגָגָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 35, 9: Sechs der Levitenstädte wurden zu »Zufluchtsstädten« erklärt (s. 5. Mose 19, 1-13). Diese Städte waren Zufluchtsorte, an denen jeder Schutz fand, der versehentlich jemanden getötet hatte (d.h. durch Totschlag). |