Luther 1984: | Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.-a- -a) 2. Mose 12, 48.49. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HErrn-1- soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst. -1) d.h. beim Opfer. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | In der Versammlung soll --ein- (und dieselbe) Ordnung (gelten) für euch und für den Fremden, der (bei euch) wohnt, eine ewige Ordnung für eure Generationen-a-: wie ihr, so soll der Fremde sein vor dem HERRN. -a) 2. Mose 12, 14; Esther 9, 27. |
Schlachter 1952: | In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. |
Schlachter 2000 (05.2003): | In der ganzen Gemeinde soll ein und dieselbe Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein für eure Geschlechter; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN. |
Zürcher 1931: | Ein und dieselbe Satzung gilt für euch wie für den Fremden, der bei euch wohnt. Es ist eine ewiggültige Satzung für euch und eure Nachkommen, dass vor dem Herrn-1- für den Fremden dasselbe gilt wie für euch. -2. Mose 12, 49; 3. Mose 24, 22. 1) d.h. beim Opfer. |
Luther 1912: | Der ganzen Gemeinde sei a) eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem Herrn der Fremdling sei wie ihr. - a) 2. Mose 12, 49. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Versammlung! Einerlei Satzung sei für euch und für den Gastsassen, der gastet, Weltzeit-Satzung für eure Geschlechter: gleich ihr, gleich sei der Gastsasse vor IHM, |
Tur-Sinai 1954: | Die Volksschar, eine Satzung habe sie, für euch und für den Fremdling, der bei euch weilt, ein ewiges Gesetz für eure Geschlechter; wie ihr, so sei der Fremdling vor dem Ewigen. |
Luther 1545 (Original): | Der gantzen Gemeine sey eine Satzunge, beide euch vnd den Frembdlingen, Ein ewige Satzunge sol das sein ewren Nachkomen, das fur dem HERRN der Frembdling sey, wie jr. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Der ganzen Gemeine sei eine Satzung, beide euch und den Fremdlingen. Eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr. |
NeÜ 2024: | Im ganzen Reich soll ein und dieselbe Ordnung für euch und den Fremden gelten, der bei euch lebt. Das gilt auch für alle kommenden Generationen. Vor Jahwe ist der Fremde euch gleich. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | [Für] die [ganze] Versammlung gilt ein und dieselbe Satzung, für euch und für den Fremdling, der sich [bei euch] aufhält, eine ewige Satzung(a) auf [alle] eure Geschlechter hin. Wie ihr, ebenso soll der Fremdling sein, vor dem Angesicht Jahwehs. -Fussnote(n): (a) und Ordnung -Parallelstelle(n): dieselbe 4. Mose 15, 29; ewige S. 2. Mose 12, 14.17; 2. Mose 27, 21; 2. Mose 28, 43; 2. Mose 29, 9; 2. Mose 30, 21; 3. Mose 3, 17; 3. Mose 6, 11.15; 3. Mose 7, 34.36; 3. Mose 10, 9.15; 3. Mose 16, 29.31.34; 3. Mose 17, 7; 3. Mose 23, 14.21.31.41; 3. Mose 24, 3.9; 4. Mose 10, 8; 4. Mose 18, 8.11.19.23; 4. Mose 19, 10.21; 5. Mose 12, 1 |
English Standard Version 2001: | For the assembly, there shall be one statute for you and for the stranger who sojourns with you, a statute forever throughout your generations. You and the sojourner shall be alike before the LORD. |
King James Version 1611: | One ordinance [shall be both] for you of the congregation, and also for the stranger that sojourneth [with you], an ordinance for ever in your generations: as ye [are], so shall the stranger be before the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | הַקָּהָל חֻקָּה אַחַת לָכֶם וְלַגֵּר הַגָּר חֻקַּת עוֹלָם לְדֹרֹתֵיכֶם כָּכֶם כַּגֵּר יִהְיֶה לִפְנֵי יְהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 15, 1: Obwohl die Israeliten gegen den Herrn rebelliert hatten und unter seinem Gericht standen, plante der Herr immer noch, ihnen das Land Kanaan zu geben. Diese Gesetze gingen davon aus, dass das Volk ins Land Kanaan einzieht (15, 2.17). 15, 1 Dieses Gesetz des Speisopfers unterscheidet sich von dem in 3. Mose 2. Die Speisopfer in 3. Mose wurden dem Herrn gesondert als Gabe dargebracht. Hier wurde erstmals erlaubt, Speisund Trankopfer zusammen mit einem Brandoder Friedensopfer darzubringen. |