Luther 1984: | Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am -a-zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremdling unter euch. -a) 3. Mose 23, 27-32; 4. Mose 29, 7. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «UND folgendes soll für euch eine ewiggültige Verordnung sein: Im siebten Monat, am zehnten Tage des Monats, sollt ihr eure Seelen beugen-1- und dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremdling, der sich bei euch aufhält; -1) o: kasteien, d.h. fasten. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und dies soll euch zu einer ewigen Ordnung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr euch selbst demütigen-1- und keinerlei Arbeit tun, der Einheimische und der Fremde, der in eurer Mitte als Fremder wohnt-a-. -1) w: eure Seelen (durch Fasten) erniedrigen. a) 3. Mose 23, 27; 4. Mose 29, 7. |
Schlachter 1952: | Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und das soll eine ewig gültige Ordnung für euch sein: Am zehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt. |
Zürcher 1931: | Und folgendes soll euch als ewige Satzung gelten: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremde, der unter euch weilt. -3. Mose 23, 27. |
Luther 1912: | Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremder unter euch. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Es sei euch zu Weltzeit-Satzung: In der siebenten Mondneuung, am Zehnten auf die Neuung, sollt ihr eure Seelen beugen und sollt allerart Arbeit nicht machen, der Sproß und der Gastsasse, der in eurer Mitte gastet. |
Tur-Sinai 1954: | Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebenten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr euch kasteien und keinerlei Arbeit verrichten, der Volksgeborene wie auch der Fremdling, der unter euch weilt. |
Luther 1545 (Original): | Auch sol euch das ein ewigs Recht sein, Am zehenden tage des siebenden monden solt jr ewrn Leib casteien, vnd kein werck thun, er sey Einheimisch oder Frembder vnter euch. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Auch soll euch das ein ewiges Recht sein: Am zehnten Tage des siebenten Monden sollt ihr euren Leib kasteien und kein Werk tun, er sei einheimisch oder fremd unter euch. |
NeÜ 2024: | Diese Bestimmungen gelten für alle Zukunft. Am 10. Oktober (Wörtlich: des 7. Monats. Zum Datum siehe unter Schaltmonat im Vorwort des Übersetzers (NeÜ-Button in der Titelleiste mit Rechtsklick zu Info ...).) sollt ihr euch selbst demütigen und dürft an diesem Tag keine Arbeit verrichten. Das gilt auch für die Fremden, die bei euch leben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und dieses soll euch zur ewigen Satzung(a) sein: Im siebenten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien(b) und keinerlei Arbeit tun, der Einheimische und der Fremdling, der sich in eurer Mitte aufhält; -Fussnote(n): (a) und Ordnung; so a. i. Folg. (b) o.: ‹durch Fasten› beugen; demütigen; erniedrigen; so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): 3. Mose 23, 27-32; 4. Mose 29, 7; ewig. Satz. 3. Mose 3, 17; 3. Mose 6, 11.15; 3. Mose 7, 34.36; 3. Mose 10, 9.15; 3. Mose 16, 31.34; 3. Mose 17, 7; 3. Mose 23, 14.21.31.41; 3. Mose 24, 3.9; 2. Mose 12, 14.17; 2. Mose 27, 21; 2. Mose 28, 43; 2. Mose 29, 9; 2. Mose 30, 21; 4. Mose 10, 8; 4. Mose 15, 15; 4. Mose 18, 8.11.19.23; 4. Mose 19, 10.21; 5. Mose 12, 1 |
English Standard Version 2001: | And it shall be a statute to you forever that in the seventh month, on the tenth day of the month, you shall afflict yourselves and shall do no work, either the native or the stranger who sojourns among you. |
King James Version 1611: | And [this] shall be a statute for ever unto you: [that] in the seventh month, on the tenth [day] of the month, ye shall afflict your souls, and do no work at all, [whether it be] one of your own country, or a stranger that sojourneth among you: |
Westminster Leningrad Codex: | וְהָיְתָה לָכֶם לְחֻקַּת עוֹלָם בַּחֹדֶשׁ הַשְּׁבִיעִי בֶּֽעָשׂוֹר לַחֹדֶשׁ תְּעַנּוּ אֶת נַפְשֹֽׁתֵיכֶם וְכָל מְלָאכָה לֹא תַעֲשׂוּ הָֽאֶזְרָח וְהַגֵּר הַגָּר בְּתוֹכְכֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 16, 29: siebten Monats. Der Monat Tischri fiel auf Ende September/ Anfang Oktober. eure Seelen demütigen. Dieser Akt der Selbstverleugnung bezog sich wahrscheinlich auf die Nahrung, wodurch der große Versöhnungstag zum einzigen Tag des jüdischen Kalenderjahres wurde, an dem Israel fasten musste. |