Luther 1984: | Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder frische Körner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.» |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und Brot und geröstete Körner und Jungkorn dürft ihr nicht essen bis zu eben diesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt-a-: eine ewige Ordnung für eure Generationen in all euren Wohnsitzen-b-. -a) 3. Mose 19, 23-25. b) V. 31.41; 2. Mose 27, 21. |
Schlachter 1952: | Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch zerriebene Körner essen bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für alle eure Geschlechter. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch Jungkorn essen bis zu ebendiesem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure Geschlechter in allen euren Wohnorten. |
Zürcher 1931: | Brot aber und geröstete oder zerriebene Körner sollt ihr nicht essen bis zu ebendiesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen. |
Luther 1912: | Und sollt kein neues Brot noch geröstete oder frische Körner zuvor essen bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringt. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Brot, Korngeröst, Frischgraupen sollt ihr bis zu ebendem Tag nicht essen, bis ihr die Nahung eures Gottes gebracht habt, Weltzeit-Satzung für eure Geschlechter in all euren Siedlungen. |
Tur-Sinai 1954: | Und Brot und Röstkorn und frisches Korn dürft ihr nicht essen bis zu eben diesem Tag, bis ihr das Opfer eures Gottes gebracht habt - eine ewige Satzung für eure Geschlechter an allen euren Wohnsitzen. |
Luther 1545 (Original): | Vnd solt kein new brot noch sangen noch korn zuuor essen, bis auff den tag, da jr ewrem Gott opffer bringet, Das sol ein Recht sein ewren Nachkomen, in allen ewren Wonungen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Und sollt kein neu Brot, noch Sangen, noch Korn zuvor essen, bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringet. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen. |
NeÜ 2024: | Bis zu dem Tag, an dem ihr Gott diese Gaben gebracht habt, dürft ihr von der neuen Ernte weder Brot noch geröstete Körner noch Jungkorn essen. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Aber Brot und geröstete Körner und Jungkorn sollt ihr nicht essen bis zu ebendiesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt: eine ewige Satzung, auf [alle] eure Geschlechter hin, in allen euren Wohnstätten. -Parallelstelle(n): essen 3. Mose 19, 23-25; ewige 3. Mose 23, 21.31.41; 3. Mose 3, 17 |
English Standard Version 2001: | And you shall eat neither bread nor grain parched or fresh until this same day, until you have brought the offering of your God: it is a statute forever throughout your generations in all your dwellings. |
King James Version 1611: | And ye shall eat neither bread, nor parched corn, nor green ears, until the selfsame day that ye have brought an offering unto your God: [it shall be] a statute for ever throughout your generations in all your dwellings. |
Westminster Leningrad Codex: | וְלֶחֶם וְקָלִי וְכַרְמֶל לֹא תֹֽאכְלוּ עַד עֶצֶם הַיּוֹם הַזֶּה עַד הֲבִיאֲכֶם אֶת קָרְבַּן אֱלֹהֵיכֶם חֻקַּת עוֹלָם לְדֹרֹתֵיכֶם בְּכֹל מֹשְׁבֹֽתֵיכֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 1 - 27, 34: In diesem Abschnitt werden Themen der Heiligkeit behandelt, die die Nation als ganze betreffen. 23, 1 - 24, 9 Hier werden die besonderen Feste Israels erklärt. Vgl. 2. Mose 23, 14-17; 4. Mose 28, 1-29, 40; 5. Mose 16, 1-17. 23, 1 Dieser Abschnitt stellt Tage heraus, die dem Herrn heilig sind. Nach dem Sabbat (V. 3) werden die Feste in zeitlicher Reihenfolge des Kalenders angeführt (V. 4-44). |