Luther 1984: | Es soll auch kein Mischling in die Gemeinde des HERRN kommen; auch seine Nachkommenschaft bis ins zehnte Glied soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.-a- -a) Esra 9; 10. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Kein Bastard-1- darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden. - -1) gemeint sind Männer, die aus verbotenen Ehen stammen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. - |
Schlachter 1952: | Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. |
Zürcher 1931: | Es darf auch kein Bastard in die Gemeinde des Herrn eintreten; selbst im zehnten Geschlecht dürfen seine Nachkommen noch nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten. |
Luther 1912: | Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des Herrn kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des Herrn kommen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Nicht gehe ein Bastard in SEIN Gesamt ein, auch das zehnte Geschlecht gehe von ihm nicht in SEIN Gesamt ein. |
Tur-Sinai 1954: | Es soll kein Unreingeborener kommen in die Volksschar des Ewigen, auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Volksschar des Ewigen kommen. |
Luther 1545 (Original): | Es sol auch kein Hurkind in die Gemeine des HERRN komen, auch nach dem zehenden Gelied, sondern sol schlecht nicht in die Gemeine des HERRN komen. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeine des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll schlecht nicht in die Gemeine des HERRN kommen. |
NeÜ 2024: | (3) Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Ein Mischling(a) darf nicht in die Versammlung Jahwehs kommen. Auch die zehnte Generation von ihm darf nicht in die Versammlung Jahwehs kommen. -Fussnote(n): (a) D. i. ein in Blutschande o. Ehebruch Gezeugter. -Parallelstelle(n): Richter 11, 1 |
English Standard Version 2001: | No one born of a forbidden union may enter the assembly of the LORD. Even to the tenth generation, none of his descendants may enter the assembly of the LORD. |
King James Version 1611: | A bastard shall not enter into the congregation of the LORD; even to his tenth generation shall he not enter into the congregation of the LORD. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹא יָבֹא מַמְזֵר בִּקְהַל יְהוָה גַּם דּוֹר עֲשִׂירִי לֹא יָבֹא לוֹ בִּקְהַל יְהוָֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 3: auch die zehnte Generation. Der Gebrauch des Wortes »ewig« in V. 4.7 scheint aufzuzeigen, dass dieser Ausdruck ein Idiom ist, das einen dauerhaften Ausschluss von Israels Anbetungsversammlung bezeichnet. Im Gegensatz dazu durfte ein Edomiter oder Ägypter in der dritten Generation in Israel anbeten (s. V. 8.9), obgleich auch diese Völker Feinde waren. Edom war ein naher Verwandter aus Jakobs Familie und beim Exodus waren einzelne Ägypter freundlich gegenüber den Israeliten (vgl. 2. Mose 12, 36). |