Luther 1984: | Du sollst keinen Hurenlohn noch -a-Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. -a) Offenbarung 22, 15. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld-1- aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HErrn, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HErrn, deinen Gott, sind sie alle beide.» -1) d.h. den Mietpreis eines Hundes (= eines männlichen Prostituierten oder zur Unzucht bestimmten Hierodulen). |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Du sollst keinen Hurenlohn und (kein) Hundegeld-1- in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für den HERRN, deinen Gott. -1) als Hunde wurden männliche Kultprostituierte bez. |
Schlachter 1952: | Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. |
Zürcher 1931: | Du sollst keinen Dirnenlohn und kein Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin; denn alle beide sind dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. |
Luther 1912: | Du sollst keinen Hurenlohn noch a) Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem Herrn, deinem Gott, beides ein Greuel. - a) 3. Mose 18, 22; Offenbarung 22, 15. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Bringe nicht Hingabelohn einer Hure und Mietpreis eines Hündischen in SEIN deines Gottes Haus, auf allerart Gelübde hin, denn IHM deinem Gott ein Greuel sind beide zumal. |
Tur-Sinai 1954: | Du sollst nicht Buhlerinnenlohn und das Mietgeld eines Hündischen bringen in das Haus des Ewigen, deines Gottes, zu allem Gelübde; denn ein Greuel dem Ewigen, deinem Gott, sind sie beide zumal. |
Luther 1545 (Original): | Du solt kein Hurnlohn noch Hundgelt in das haus Gottes deines HERRN bringen, aus jrgend einem Gelübd, Denn das ist dem HERRN deinem Gott beides ein Grewel. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundgeld in das Haus Gottes, deines HERRN, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. |
NeÜ 2024: | (19) Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld (Bezahlung männlicher Prostituierter.) bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Du darfst Hurenlohn und Hundegeld(a) nicht in das Haus Jahwehs, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin, denn sie sind Jahweh, deinem Gott, ein Gräuel - und zwar beide! -Fussnote(n): (a) Hund war eine Bez. f. den männlichen Kultprostituierten. -Parallelstelle(n): 3. Mose 18, 22; 3. Mose 20, 3; Hesekiel 16, 33; Hunde. Matthäus 7, 6; Philipper 3, 2; Offenbarung 22, 15 |
English Standard Version 2001: | You shall not bring the fee of a prostitute or the wages of a dog into the house of the LORD your God in payment for any vow, for both of these are an abomination to the LORD your God. |
King James Version 1611: | Thou shalt not bring the hire of a whore, or the price of a dog, into the house of the LORD thy God for any vow: for even both these [are] abomination unto the LORD thy God. |
Westminster Leningrad Codex: | לֹא תָבִיא אֶתְנַן זוֹנָה וּמְחִיר כֶּלֶב בֵּית יְהוָה אֱלֹהֶיךָ לְכָל נֶדֶר כִּי תוֹעֲבַת יְהוָה אֱלֹהֶיךָ גַּם שְׁנֵיהֶֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 23, 16: Mose wählte 21 Gesetze aus, um den Charakter der Forderungen des sinaitischen Bundes weiter aufzuzeigen. 23, 16 Ein flüchtiger Sklave sollte nicht seinem Herrn ausgeliefert werden. Offensichtlich ist damit ein Sklave der Kanaaniter oder benachbarter Völker gemeint, der unterdrückt wurde oder den Wunsch hatte, den Gott Israels kennen zu lernen. |