5. Mose 23, 21

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 23, Vers: 21

5. Mose 23, 20
5. Mose 23, 22

Luther 1984:Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Von einem Ausländer-1- magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HErr, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.» -
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen-a-, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand-b- in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. -a) 2. Mose 22, 24; Psalm 15, 5; Hesekiel 18, 8. b) 5. Mose 14, 29; 15, 3.
Schlachter 1952:Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
Schlachter 2000 (05.2003):Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Zürcher 1931:Von dem Ausländer magst du Zins nehmen, von deinem Bruder aber sollst du nicht Zins nehmen, auf dass der Herr, dein Gott, in allem, was du unternimmst, dich segne in dem Lande, dahin du ziehen wirst, es zu besetzen.
Luther 1912:Von dem Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf daß dich der Herr, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.
Buber-Rosenzweig 1929:den Fremdländer magst du bezinsen, aber deinen Bruder bezinse nicht, damit ER dein Gott dich segne bei aller Beschickung deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst es zu ererben.
Tur-Sinai 1954:Dem Fremden magst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber darfst du nicht Zins auferlegen, auf daß der Ewige, dein Gott, dich segne in jeglichem Unternehmen deiner Hand, in dem Land, dahin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
Luther 1545 (Original):An dem Frembden magstu wuchern, aber nicht an deinem bruder, Auff das dich der HERR dein Gott segene, in allem das du furnimpst, im Lande, dahin du komest dasselb ein zunemen.
Luther 1545 (hochdeutsch):An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, das du vornimmst im Lande, dahin du kommst, dasselbe einzunehmen.
NeÜ 2024:(21) Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Dem Ausländer magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit Jahweh, dein Gott, dich segne in allem Erarbeiteten(a) deiner Hand in dem Land, in das du kommst, es ‹als Erbe› in Besitz zu nehmen.
-Fussnote(n): (a) o.: Unternehmen; w.: Ausschicken; Ausstrecken
-Parallelstelle(n): Zins 5. Mose 15, 3; segne 5. Mose 14, 29; 5. Mose 15, 10; Sprüche 19, 17
English Standard Version 2001:You may charge a foreigner interest, but you may not charge your brother interest, that the LORD your God may bless you in all that you undertake in the land that you are entering to take possession of it.
King James Version 1611:Unto a stranger thou mayest lend upon usury; but unto thy brother thou shalt not lend upon usury: that the LORD thy God may bless thee in all that thou settest thine hand to in the land whither thou goest to possess it.
Westminster Leningrad Codex:לַנָּכְרִי תַשִּׁיךְ וּלְאָחִיךָ לֹא תַשִּׁיךְ לְמַעַן יְבָרֶכְךָ יְהוָה אֱלֹהֶיךָ בְּכֹל מִשְׁלַח יָדֶךָ עַל הָאָרֶץ אֲשֶׁר אַתָּה בָא שָׁמָּה לְרִשְׁתָּֽהּ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:23, 16: Mose wählte 21 Gesetze aus, um den Charakter der Forderungen des sinaitischen Bundes weiter aufzuzeigen. 23, 16 Ein flüchtiger Sklave sollte nicht seinem Herrn ausgeliefert werden. Offensichtlich ist damit ein Sklave der Kanaaniter oder benachbarter Völker gemeint, der unterdrückt wurde oder den Wunsch hatte, den Gott Israels kennen zu lernen.



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