Luther 1984: | Wenn du deinem Nächsten irgend etwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen, |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | «Wenn du deinem Nächsten ein Darlehen von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben. |
Schlachter 1952: | Wenn du deinen Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. |
Zürcher 1931: | Wenn du deinem Nächsten irgend etwas leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen und ihm ein Pfand nehmen; |
Luther 1912: | Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen, |
Buber-Rosenzweig 1929: | Wenn du deinem Genossen Borg, irgenderlei, borgst, geh nicht ein in sein Haus, sein Pfand abzupfänden, |
Tur-Sinai 1954: | Wenn du bei deinem Nächsten irgendein Darlehen hast, sollst du nicht in sein Haus kommen, um ihm sein Pfand abzunehmen. |
Luther 1545 (Original): | Wenn du deinem Nehesten jrgend eine schuld borgest, so soltu nicht in sein haus gehen, vnd jm ein Pfand nemen, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgest, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen, |
NeÜ 2024: | Schutz der Schwachen: Wenn du deinem Nächsten irgendetwas leihst, sollst du nicht zu ihm ins Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen geliehen hast, sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben. -Parallelstelle(n): 5. Mose 15, 7.8; 2. Mose 22, 26.27; 3. Mose 19, 13 |
English Standard Version 2001: | When you make your neighbor a loan of any sort, you shall not go into his house to collect his pledge. |
King James Version 1611: | When thou dost lend thy brother any thing, thou shalt not go into his house to fetch his pledge. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי תַשֶּׁה בְרֵֽעֲךָ מַשַּׁאת מְאוּמָה לֹא תָבֹא אֶל בֵּיתוֹ לַעֲבֹט עֲבֹטֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 24, 10: ein Pfand. Dies war oftmals ein Umhang, ein äußeres Kleidungsstück, das als Pfand gegeben wurde, um die Rückzahlung eines Darlehens zu garantieren. Gottes Volk sollte bei der Geldleihe gerecht handeln. Ein gerechter Geldverleiher war jemand, der die Rückzahlung nicht mit Nachdruck eintrieb und der einem armen Menschen sein Pfand (Umhang) über Nacht zurückgab, wenn er ihn benötigte, um sich warm zu halten. Es war gestattet, Geld an die Armen zu verleihen, jedoch ohne 1.) Zinsen zu nehmen (23, 20.21); 2.) sie zur Rückzahlung zu nötigen und 3.) das Darlehen über das Sabbatjahr hinaus zu verlängern (15, 1.2). |