Nehemia 11, 23

Das Buch Nehemia

Kapitel: 11, Vers: 23

Nehemia 11, 22
Nehemia 11, 24

Luther 1984:Denn es gab ein Gebot des Königs für sie und eine feste Abmachung, an welchem Tag jeder zu singen hatte.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):es lag nämlich eine königliche Verfügung in bezug auf sie vor und eine Verordnung für die Sänger bezüglich ihrer täglichen Amtsleistungen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Denn (es gab) ein Gebot des Königs über sie und eine Vorschrift für die Sänger, wer täglich zu singen hatte-1a-. -1) w: für die Sänger (in bezug auf) die Sache des Tages an ihrem Tag. a) Esra 6, 8-10.
Schlachter 1952:Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag.
Schlachter 2000 (05.2003):Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag.
Zürcher 1931:Es bestand nämlich eine königliche Verordnung ihretwegen mit genauen Bestimmungen für die, die an den einzelnen Tagen zu singen hatten.
Luther 1912:Denn es war des Königs Gebot über sie, daß man den Sängern treulich gäbe, einen jeglichen Tag seine Gebühr.
Buber-Rosenzweig 1929:Denn Gebot des Königs war über ihnen und eine Verpflichtung, über den Sängern, Tages Sache an ihrem Tag.
Tur-Sinai 1954:Denn königliches Gebot lag auf ihnen, und eine Vertragsverpflichtung oblag den Sängern: Des Tages Satz an seinem Tag.
Luther 1545 (Original):Denn es war des Königes gebot vber sie, das die Senger trewlich handelten ein jglichen tag sein gebür.
Luther 1545 (hochdeutsch):Denn es war des Königs Gebot über sie, daß die Sänger treulich handelten, einen jeglichen Tag seine Gebühr.
NeÜ 2024:Eine Anordnung des Königs (Schon Darius I. hatte dafür Anordnungen gegeben, siehe Esra 6, 9-10, offenbar auch Artaxerxes.) regelte ihren Dienst für jeden Tag.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):denn in Bezug auf sie [bestand] ein Gebot des Königs, und in Bezug auf die Sänger, betreffend die Sache jedes Tages(a), [bestand] eine Vereinbarung(b).
-Fussnote(n): (a) eigtl.: die Sache des Tages an ihrem [jeweiligen] Tag; d. h.: betreffend das täglich auferlegte Pensum (des Dienstes). (b) d. h.: eine vertragliche Abmachung unter sich
-Parallelstelle(n): Esra 6, 8.9; Esra 7, 20-24
English Standard Version 2001:For there was a command from the king concerning them, and a fixed provision for the singers, as every day required.
King James Version 1611:For [it was] the king's commandment concerning them, that a certain portion should be for the singers, due for every day.
Westminster Leningrad Codex:כִּֽי מִצְוַת הַמֶּלֶךְ עֲלֵיהֶם וַאֲמָנָה עַל הַמְשֹׁרְרִים דְּבַר יוֹם בְּיוֹמֽוֹ



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:11, 3: In diesem Abschnitt werden die Bewohner Jerusalems aufgezählt.



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