Luther 1984: | Denn es gab ein Gebot des Königs für sie und eine feste Abmachung, an welchem Tag jeder zu singen hatte. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | es lag nämlich eine königliche Verfügung in bezug auf sie vor und eine Verordnung für die Sänger bezüglich ihrer täglichen Amtsleistungen. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Denn (es gab) ein Gebot des Königs über sie und eine Vorschrift für die Sänger, wer täglich zu singen hatte-1a-. -1) w: für die Sänger (in bezug auf) die Sache des Tages an ihrem Tag. a) Esra 6, 8-10. |
Schlachter 1952: | Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag. |
Zürcher 1931: | Es bestand nämlich eine königliche Verordnung ihretwegen mit genauen Bestimmungen für die, die an den einzelnen Tagen zu singen hatten. |
Luther 1912: | Denn es war des Königs Gebot über sie, daß man den Sängern treulich gäbe, einen jeglichen Tag seine Gebühr. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Denn Gebot des Königs war über ihnen und eine Verpflichtung, über den Sängern, Tages Sache an ihrem Tag. |
Tur-Sinai 1954: | Denn königliches Gebot lag auf ihnen, und eine Vertragsverpflichtung oblag den Sängern: Des Tages Satz an seinem Tag. |
Luther 1545 (Original): | Denn es war des Königes gebot vber sie, das die Senger trewlich handelten ein jglichen tag sein gebür. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Denn es war des Königs Gebot über sie, daß die Sänger treulich handelten, einen jeglichen Tag seine Gebühr. |
NeÜ 2024: | Eine Anordnung des Königs (Schon Darius I. hatte dafür Anordnungen gegeben, siehe Esra 6, 9-10, offenbar auch Artaxerxes.) |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | denn in Bezug auf sie [bestand] ein Gebot des Königs, und in Bezug auf die Sänger, betreffend die Sache jedes Tages(a), [bestand] eine Vereinbarung(b). -Fussnote(n): (a) eigtl.: die Sache des Tages an ihrem [jeweiligen] Tag; d. h.: betreffend das täglich auferlegte Pensum (des Dienstes). (b) d. h.: eine vertragliche Abmachung unter sich -Parallelstelle(n): Esra 6, 8.9; Esra 7, 20-24 |
English Standard Version 2001: | For there was a command from the king concerning them, and a fixed provision for the singers, as every day required. |
King James Version 1611: | For [it was] the king's commandment concerning them, that a certain portion should be for the singers, due for every day. |
Westminster Leningrad Codex: | כִּֽי מִצְוַת הַמֶּלֶךְ עֲלֵיהֶם וַאֲמָנָה עַל הַמְשֹׁרְרִים דְּבַר יוֹם בְּיוֹמֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 11, 3: In diesem Abschnitt werden die Bewohner Jerusalems aufgezählt. |