Luther 1984: | Da wurden gerufen des Königs Schreiber zu jener Zeit im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am dreiundzwanzigsten Tage, und es wurde geschrieben, wie Mordechai gebot, an die Juden und an die Fürsten, Statthalter und Obersten in den Ländern vom Indus bis zum Nil, hundertundsiebenundzwanzig Ländern, einem jeden Lande in seiner Schrift, einem jeden Volk in seiner Sprache und auch den Juden in ihrer Schrift und Sprache. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | So wurden denn damals - es war am dreiundzwanzigsten Tage des dritten Monats, das heißt des Monats Siwan - die königlichen Staatsschreiber berufen, und es wurde genau nach der Anweisung Mardochai's in betreff der Juden an die Landpfleger und Statthalter und Fürsten der hundertsiebenundzwanzig Provinzen von Indien bis Äthiopien, und zwar einer jeden Provinz mit ihrer Schrift und einem jeden Volk in seiner Sprache, geschrieben, auch an die Juden mit ihrer Schrift und in ihrer Sprache; |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | So wurden denn in jener Zeit, (nämlich) im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am 23. (Tag) desselben die Schreiber des Königs gerufen. Und es wurde nach allem, was Mordechai befahl, an die Juden geschrieben und an die Satrapen und die Statthalter und die Obersten der Provinzen-a- von Indien bis Kusch, 127 Provinzen, in der Schrift jeder einzelnen Provinz und in der Sprache jedes einzelnen Volkes; ebenso an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache-b-. -a) Esther 1, 1. b) Esther 1, 22. |
Schlachter 1952: | Da wurden des Königs Schreiber zu jener Zeit berufen, im dritten Monat, das ist der Monat Sivan, am dreiundzwanzigsten Tage desselben. Und es ward geschrieben, ganz wie Mardochai gebot, an die Juden und an die Fürsten und Landpfleger und Hauptleute der Provinzen von Indien bis Äthiopien, nämlich 127 Provinzen, einer jeden Provinz in ihrer Schrift, und einem jeden Volk in seiner Sprache, auch an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Da wurden die Schreiber des Königs zu jener Zeit berufen, im dritten Monat, das ist der Monat Siwan, am dreiundzwanzigsten Tag desselben. Und es wurde geschrieben, ganz wie Mordechai gebot, an die Juden und an die Satrapen und Statthalter und Fürsten der Provinzen von Indien bis Äthiopien, nämlich 127 Provinzen, jeder Provinz in ihrer Schrift, und jedem Volk in seiner Sprache, auch an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. |
Zürcher 1931: | So wurden denn damals, im dritten Monat, das heisst im Monat Siwan, am 23. Tage desselben, die königlichen Schreiber berufen. Und es wurde ganz nach Mardochais Anweisung geschrieben an die Juden und an die Satrapen und Statthalter und Vorsteher der 127 Provinzen von Indien bis nach Äthiopien, und zwar an jede Provinz in ihrer Schrift und an jedes Volk in seiner Sprache und so auch an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. |
Luther 1912: | Da wurden gerufen des Königs Schreiber zu der Zeit im dritten Monat, das ist der Monat A) Sivan, am dreiundzwanzigsten Tage, und wurde geschrieben, wie Mardochai gebot, an die Juden und an die Fürsten, Landpfleger und Hauptleute in den Landen von Indien bis an Mohrenland, nämlich hundertundsiebenundzwanzig Länder, einem a) jeglichen Lande nach seiner Schrift, einem jeglichen Volk nach seiner Sprache, und den Juden nach ihrer Schrift und Sprache. - A) Mai/Juni. a) Esther 1, 22. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Berufen wurden die Briefschafter des Königs zu jener Zeit, im dritten Monat, das ist der Monat Ssiwan, am dreizehnten Tag davon, und geschrieben wurde, allwie Mordchaj gebot, an die Juden, an die Satrapen und die Viztume und die Obern der Gaue, derer von Indien bis Äthiopien, hundertundzwanzig Gaue, Gau um Gau in seiner Schrift, Volk um Volk in seiner Sprache, und an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. |
Tur-Sinai 1954: | Da wurden die Schreiber des Königs gerufen zu jener Zeit, im dritten Monat - das ist der Monat Siwan - am Dreiundzwanzigsten darin, und es wurde geschrieben, ganz wie es Mordechai befohlen, an die Jehudäer, an die Satrapen, Statthalter und Provinzobersten von Hoddu bis Kusch, hundertsiebenundzwanzig Provinzen, an jede Provinz in ihrer Schrift, an jedes Volk in seiner Sprache, und auch an die Jehudäer in ihrer Schrift und ihrer Sprache. |
Luther 1545 (Original): | Da wurden geruffen des Königes Schreiber, zu der zeit im dritten monden, das ist der mond Siuan, am drey vnd zwenzigsten tage, vnd wurden geschrieben, wie Mardachai gebot, zu den Jüden, vnd zu den Fürsten, Landpflegern vnd Heubtleuten in Landen, von Jndia an bis an die Moren, nemlich, hundert vnd sieben vnd zwenzig Lender, einem jglichen Lande nach seinen schrifften, einem jglichen Volck nach seiner sprache, vnd den Jüden nach jrer schafft vnd sprache. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Da wurden gerufen des Königs Schreiber zu der Zeit im dritten Monden, das ist der Mond Sivan, am dreiundzwanzigsten Tage; und wurde geschrieben, wie Mardachai gebot zu den Juden und zu den Fürsten, Landpflegern und Hauptleuten in Landen von Indien an bis an die Mohren, nämlich hundertundsiebenundzwanzig Länder, einem jeglichen Lande nach seinen Schriften, einem jeglichen Volk nach seiner Sprache und den Juden nach ihrer Schrift und Sprache. |
NeÜ 2024: | So wurden damals - es war am 23. Juni (Wörtlich: Siwan, dem 3. Monat. Das war fast 2 ½ Monate nach Hamans Erlass.) - die Schreiber des Königs gerufen. Mordechai diktierte ihnen einen Erlass an die Juden und die Satrapen, die Statthalter und die Fürsten der Völker in allen 127 Provinzen von Indien bis Nubien. Er wurde jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes abgefasst und auch für die Juden in ihrer eigenen Schrift und Sprache. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und so wurden die Staatsschreiber des Königs gerufen zu jener Zeit, im dritten Monat (das ist der Monat Siwan) am dreiundzwanzigsten [Tag] desselben. Und es wurde nach allem, was Mordechai gebot, an die Juden geschrieben und an die Satrapen und die Statthalter und die Obersten der Provinzen von Indien bis Kusch(a), hundertsiebenundzwanzig Provinzen, an Provinz um Provinz, in je ihrer Schrift, und an Volk um Volk, in je seiner Sprache, und an die Juden in ihrer Schrift und in ihrer Sprache. -Fussnote(n): (a) Kusch (Name des südl. Niltals) ist das Gebiet südl. v. Syene (Hesekiel 29, 10): Äthiopien u. Sudan. -Parallelstelle(n): Esther 3, 12; Esther 1, 22 |
English Standard Version 2001: | The king's scribes were summoned at that time, in the third month, which is the month of Sivan, on the twenty-third day. And an edict was written, according to all that Mordecai commanded concerning the Jews, to the satraps and the governors and the officials of the provinces from India to Ethiopia, 127 provinces, to each province in its own script and to each people in its own language, and also to the Jews in their script and their language. |
King James Version 1611: | Then were the king's scribes called at that time in the third month, that [is], the month Sivan, on the three and twentieth [day] thereof; and it was written according to all that Mordecai commanded unto the Jews, and to the lieutenants, and the deputies and rulers of the provinces which [are] from India unto Ethiopia, an hundred twenty and seven provinces, unto every province according to the writing thereof, and unto every people after their language, and to the Jews according to their writing, and according to their language. |
Westminster Leningrad Codex: | וַיִּקָּרְאוּ סֹפְרֵֽי הַמֶּלֶךְ בָּֽעֵת הַהִיא בַּחֹדֶשׁ הַשְּׁלִישִׁי הוּא חֹדֶשׁ סִיוָן בִּשְׁלוֹשָׁה וְעֶשְׂרִים בּוֹ וַיִּכָּתֵב כְּֽכָל אֲשֶׁר צִוָּה מָרְדֳּכַי אֶל הַיְּהוּדִים וְאֶל הָאֲחַשְׁדַּרְפְּנִֽים וְהַפַּחוֹת וְשָׂרֵי הַמְּדִינוֹת אֲשֶׁר מֵהֹדּוּ וְעַד כּוּשׁ שֶׁבַע וְעֶשְׂרִים וּמֵאָה מְדִינָה מְדִינָה וּמְדִינָה כִּכְתָבָהּ וְעַם וָעָם כִּלְשֹׁנוֹ וְאֶל הַיְּהוּדִים כִּכְתָבָם וְכִלְשׁוֹנָֽם |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 8, 9: Siwan. Das ist Mai/Juni. Es sind zwei Monate und zehn Tage seit Hamans Verordnung vergangen (vgl. 3, 12); acht Monate und zwanzig Tage verbleiben, bis beide Verordnungen gleichzeitig wirksam werden (vgl. 3, 13). |