Hiob 10, 15

Das Buch Hiob (Ijob, Job)

Kapitel: 10, Vers: 15

Hiob 10, 14
Hiob 10, 16

Luther 1984:Wäre ich schuldig, dann wehe mir! Und wäre ich schuldlos, so dürfte ich doch mein Haupt nicht erheben, gesättigt mit Schmach und getränkt mit Elend.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Würde ich mich verschulden, dann wehe mir! Aber auch wenn ich schuldlos bliebe, sollte ich doch mein Haupt nicht erheben, sondern mit Schande gesättigt und mit Elend vollauf getränkt werden;
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wenn ich schuldig wäre - wehe mir!-a- Und wäre ich im Recht, dürfte ich mein Haupt (doch) nicht erheben-b-, gesättigt mit Schande-c- und getränkt mit Elend-1-. -1) eT.; MasT: gesättigt mit Schande und siehe mein Elend. a) Jeremia 3, 11. b) Hiob 9, 20. c) Psalm 44, 16.
Schlachter 1952:Habe ich Übles getan, dann wehe mir! Und bin ich im Recht, so darf ich mein schmachbedecktes Haupt doch nicht erheben, sondern muß mich satt sehen an meinem Elend!
Schlachter 2000 (05.2003):Habe ich Böses getan, dann wehe mir! Und bin ich im Recht, so darf ich mein Haupt doch nicht erheben; ich bin ja gesättigt mit Schande und muss mein Elend ansehen!
Zürcher 1931:Wäre ich schuldig, dann wehe mir! / und wäre ich schuldlos, so sollte ich doch mein Haupt nicht erheben, / gesättigt mit Schmach und getränkt mit Elend. /
Luther 1912:Bin ich gottlos, dann wehe mir! bin ich gerecht, so darf ich doch mein Haupt nicht aufheben, als der ich voll Schmach bin und sehe mein Elend.
Buber-Rosenzweig 1929:werde ich schuldig, weh mir! bin ich aber bewährt, darf mein Haupt ich nicht heben. Sättige dich an der Schmach, besieh mein Elend,
Tur-Sinai 1954:Hab ich gesündigt, wehe mir! / Bin ich im Recht - darf ich das Haupt nicht heben / so satt von Schande und des Elends trunken / und des Kummers?
Luther 1545 (Original):Bin ich Gottlos, so ist mir aber weh, Bin ich Gerecht, So thar ich doch mein heubt nicht auffheben, als der ich vol schmach bin vnd sehe mein Elend.
Luther 1545 (hochdeutsch):Bin ich gottlos, so ist mir aber wehe; bin ich gerecht, so darf ich doch mein Haupt nicht aufheben, als der ich voll Schmach bin und sehe mein Elend.
NeÜ 2024:Wenn ich schuldig würde, wehe mir! / Und wäre ich im Recht, / dürfte ich den Kopf nicht heben, / gesättigt mit Schande, / mit Elend getränkt.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Wenn ich ehrfurchtslos handelte, wehe mir! Aber [auch] falls ich im Recht wäre, dürfte ich mein Haupt nicht erheben, gesättigt mit Schande und getränkt mit Elend(a).
-Fussnote(n): (a) w.: mit Gebeugtsein
-Parallelstelle(n): Recht Hiob 9, 20
English Standard Version 2001:If I am guilty, woe to me! If I am in the right, I cannot lift up my head, for I am filled with disgrace and look on my affliction.
King James Version 1611:If I be wicked, woe unto me; and [if] I be righteous, [yet] will I not lift up my head. [I am] full of confusion; therefore see thou mine affliction;
Westminster Leningrad Codex:אִם רָשַׁעְתִּי אַלְלַי לִי וְצָדַקְתִּי לֹא אֶשָּׂא רֹאשִׁי שְׂבַע קָלוֹן וּרְאֵה עָנְיִֽי



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:10, 13: Hiob fragte sich, ob es Gottes Absicht war, ihm nicht gnädig zu sein.



Bibeltext der Schlachter 2000 Copyright © Genfer Bibelgesellschaft
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Predigten über Hiob 10, 15
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