Luther 1984: | Kein Fremder durfte draußen zur Nacht bleiben, sondern meine Tür tat ich dem Wanderer auf.-a- -a) Richter 19, 20.21; 1. Petrus 4, 9; Hebräer 13, 2. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | nein, der Fremdling durfte nicht im Freien übernachten, und meine Tür hielt ich dem Wanderer offen; - |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der Fremde mußte nicht im Freien übernachten, ich öffnete dem Wanderer-1- meine Tür-a-. -1) eT.; MasT: dem Weg. a) Hiob 29, 16; 1. Mose 19, 2.3; Matthäus 25, 35. |
Schlachter 1952: | Kein Fremdling brauchte draußen zu übernachten; ich öffnete meine Tür dem Wandersmann. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Kein Fremder brauchte draußen zu übernachten; ich öffnete meine Tür dem Wandersmann. |
Zürcher 1931: | Nie nächtigte der Fremdling auf der Gasse, / dem Wandersmann tat ich auf meine Türen. / -Hebräer 13, 2; 1. Petrus 4, 9. |
Luther 1912: | Draußen mußte der Gast nicht bleiben, sondern meine Tür tat ich dem Wanderer auf. - 1. Mose 19, 2; Hebräer 13, 2. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Draußen durfte kein Gastsasse nachten, meine Türen hielt für den Wandrer ich offen. - |
Tur-Sinai 1954: | doch durft der Gast nie draußen übernachten / die Tore tat ich auf dem Wanderer. / |
Luther 1545 (Original): | Draussen muste der Gast nicht bleiben, sondern meine thür thet ich dem Wanderer auff. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Draußen mußte der Gast nicht bleiben, sondern meine Tür tat ich dem Wanderer auf. |
NeÜ 2024: | Der Fremde blieb nicht draußen über Nacht, / meine Tür hielt ich dem Wanderer auf. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | (der Fremdling musste nicht draußen übernachten; dem Wanderer öffnete ich meine Tür); -Parallelstelle(n): Hiob 29, 16 |
English Standard Version 2001: | (the sojourner has not lodged in the street; I have opened my doors to the traveler), |
King James Version 1611: | The stranger did not lodge in the street: [but] I opened my doors to the traveller. |
Westminster Leningrad Codex: | בַּחוּץ לֹא יָלִין גֵּר דְּלָתַי לָאֹרַח אֶפְתָּֽח |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 31, 1: Hiob suchte sich nun verstärkt von den falschen Anschuldigungen zu befreien. Er betonte mit Nachdruck, unschuldig zu sein, und forderte Gerechtigkeit. Wenn jemand damals unschuldig war, legte er davon Zeugnis ab, indem er beim König schwor. Dieses Vorgehen war unter Hiobs Nachbarvölkern bei Gerichtsverfahren bekannt. Der wiederholte Gebrauch des Wortes »wenn« beschreibt, was Hiob falsch gemacht haben könnte, im Anschluss werden die möglichen Folgen aufgeführt. Er akzeptierte diese Folgen, wenn er sie verdient hätte. Das stellte Hiobs letzten Versuch dar, sich vor Gott und Mensch zu verteidigen. Hiob war keiner Sünde schuldig in Bezug auf Reinheit (V. 1), Sünde im Allgemeinen (V. 2.3), Wahrheit (V. 5), Begehren (V. 7), eheliche Treue (V. 9), Rechtsangelegenheiten (V. 13), Erbarmen (V. 16-21), materielle Dinge (V. 24.25), falsche Religionen (V. 26.27), Liebe zu Feinden und Fremden (V. 29-32), geheime Sünden (V. 33.34) und geschäftliche Beziehungen (V. 38-40). Er bat Gott, ihm zu antworten (V. 35) und sein Leid zu erklären. 31, 1 hatte einen Bund geschlossen mit meinen Augen. Er meinte hier sexuelle Reinheit (vgl. Sprüche 6, 25; Matthäus 5, 28). |