Luther 1984: | Es soll der Wucherer alles fordern, was er hat, / und Fremde sollen seine Güter rauben. / |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Sein Gläubiger lege Beschlag auf alles, was er hat, / und Fremde-1- müssen seine Habe plündern! / -1) = Nichtverwandte. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Der Wucherer umgarne alles, was er hat, / Fremde mögen seinen Erwerb rauben! / |
Schlachter 1952: | Der Gläubiger nehme ihm alles weg, / und Fremde sollen plündern, was er sich erworben. / |
Schlachter 2000 (05.2003): | Der Gläubiger nehme ihm alles weg, und Fremde sollen plündern, was er sich erworben hat. |
Zürcher 1931: | Der Wucherer laure auf all seine Habe, / und Fremde sollen rauben die Frucht seiner Arbeit. / |
Luther 1912: | Es müsse der Wucherer aussaugen alles, was er hat; und Fremde müssen seine Güter rauben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Der Gläubiger soll alles, was sein ist, umstricken, Fremde plündern seinen Fleiß. |
Tur-Sinai 1954: | Der Schuldherr laure allem, was er hat / und Fremde sollen plündern seinen Mühertrag! / |
Luther 1545 (Original): | Es müsse der Wucherer aussaugen alles was er hat, Vnd Frembde müssen seine Güter rauben. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Es müsse der Wucherer aussaugen alles, was er hat; und Fremde müssen seine Güter rauben. |
Neue Genfer Übersetzung 2011: | Auf all sein Hab und Gut erhebe der Gläubiger Anspruch, Fremde mögen plündern, was er mit Mühe erwarb. |
NeÜ 2024: | Der Gläubiger umstricke alles, was er hat, / ein Fremder plündere den Ertrag seiner Arbeit. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Der Wucherer(a) umgarne alles, was er hat, und Fremde sollen rauben seine Arbeit(b). -Fussnote(n): (a) o.: Der [schonungslos die Schuld eintreibende] Gläubiger (b) eigtl.: sein Erworbenes (bzw.: Erarbeitetes). -Parallelstelle(n): Klagelieder 5, 2; Matthäus 27, 7 |
English Standard Version 2001: | May the creditor seize all that he has; may strangers plunder the fruits of his toil! |
King James Version 1611: | Let the extortioner catch all that he hath; and let the strangers spoil his labour. |
Westminster Leningrad Codex: | יְנַקֵּשׁ נוֹשֶׁה לְכָל אֲשֶׁר לוֹ וְיָבֹזּוּ זָרִים יְגִיעֽוֹ |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 109, 1: Dieser Psalm Davids kann durch seine inhaltlichen Details mit keiner konkreten Begebenheit oder Person im Leben des Königs aus 1.2Sam; 1. Könige oder 1. Chronik folgerichtig verbunden werden. David antwortet hier seinen Angreifern, die ihn mit falschen Anklagen boshaft bedrängen (vgl. 109, 2.3.20). Dieser Psalm wird als messianisch betrachtet, da V. 8 in Apostelgeschichte 1, 20 zitiert wird als Hinweis auf Judas’ Bestrafung für seinen Verrat Jesu (vgl. Psalm 41, 9; 69, 25). David tauscht in diesem Psalm mit seinen Feinden die Rollen; zunächst ist er der Angeklagte vor Gericht, aber dann wird er zu ihrem Ankläger vor der Anklagebank Gottes. I. Der Vorwand der Verkläger (109, 1-5) II. Die erwünschte Strafe (109, 6-20) III. Die Bitte um Gerechtigkeit (109, 21-29) IV. Der Lobpreis des Richters (109, 30.31) 109, 1 Gott, den ich rühme. David beginnt und endet (vgl. V. 30) mit Lobpreis auf den obersten Richter des Universums. In V. 21 spricht David den Richter an mit »o HERR, [mein] Herr« und in V. 26 mit »o HERR, mein Gott«. |