Luther 1984: | seine Hand von Unrecht zurückhält, nicht Zinsen noch Aufschlag nimmt, sondern meine Gebote hält und nach meinen Gesetzen lebt: der soll nicht sterben um der Schuld seines Vaters willen, sondern soll am Leben bleiben. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | er hält seine Hand vom Unrecht fern, leiht kein Geld auf Wucher aus und nimmt keine Zinsen, er beobachtet meine Satzungen und wandelt nach meinen Geboten: - der soll wegen der Verschuldung seines Vaters nicht sterben, sondern sicherlich am Leben bleiben. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | er hält seine Hand vom Unrecht-1- zurück, nimmt weder Zins noch Aufschlag, er befolgt meine Rechtsbestimmungen, lebt-2- in meinen Ordnungen-a-: der wird nicht wegen der Schuld seines Vaters sterben. Leben soll er! -1) so liest LXX entsprechend V. 8; MasT: vom Elenden. 2) w: geht. a) Psalm 119, 3. |
Schlachter 1952: | seine Hand nicht an den Armen legt, weder Wucher noch Zins nimmt, meine Rechte beobachtet und in meinen Satzungen wandelt: der soll nicht sterben um der Missetat seines Vaters willen, sondern er soll gewiß leben. |
Schlachter 2000 (05.2003): | seine Hand nicht an den Armen legt, weder Wucher noch Zins nimmt, meine Rechtsbestimmungen befolgt und in meinen Satzungen wandelt: Der soll nicht sterben um der Missetat seines Vaters willen, sondern er soll gewiss leben. |
Zürcher 1931: | er hält seine Hand von Unrecht fern, er nimmt weder Zins noch Zuschlag, er hält meine Gesetze und wandelt in meinen Satzungen - der wird nicht sterben um der Schuld seines Vaters willen, er wird am Leben bleiben! -3. Mose 25, 37. |
Luther 1912: | der seine Hand vom Unrechten kehrt, keinen Wucher noch Zins nimmt, sondern meine Gebote hält und nach meinen Rechten lebt: der soll nicht sterben um seines Vaters Missetat willen, sondern leben. |
Buber-Rosenzweig 1929: | von Bedrückung kehrte er seine Hand ab, Zins und Mehrung nahm er nicht, meine Rechtsgeheiße tat er, in meinen Satzungen ging er, der stirbt nicht um seines Vaters Verfehlung, leben soll er, leben. |
Tur-Sinai 1954: | zieht ab vom Armen seine Faust, nimmt nicht Zins und Wucher, übt meine Rechtsvorschriften und wandelt in meinen Satzungen - der soll nicht sterben um seines Vaters Schuld, leben wird er. |
Luther 1545 (Original): | beschediget niemand, behelt das Pfand nicht, nicht mit gewalt etwas nimpt, Teilet sein brot mit dem Hungerigen, vnd kleidet den Nacketen, |
Luther 1545 (hochdeutsch): | der seine Hand vom Unrechten kehret, keinen Wucher noch Übersatz nimmt, sondern meine Gebote hält und nach meinen Rechten lebet: der soll nicht sterben um seines Vaters Missetat willen, sondern leben. |
NeÜ 2024: | er vergreift sich nicht an Schutzlosen und nimmt keinen Wucherzins, er hält sich an meine Ordnungen und tut, was recht vor mir ist: Er muss nicht für die Schuld seines Vaters sterben. Er soll am Leben bleiben. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | er lässt seine Hand vom Gebeugten(a), nimmt weder Zins noch Wucherzins, tut meine Rechtsbestimmungen, wandelt in meinen Satzungen: der wird nicht sterben infolge der Schuld seines Vaters. Er wird gewisslich leben! -Fussnote(n): (a) i. S. v.: vergreift sich nicht an ihm. -Parallelstelle(n): Hesekiel 3, 21; Hesekiel 33, 16 |
English Standard Version 2001: | withholds his hand from iniquity, takes no interest or profit, obeys my rules, and walks in my statutes; he shall not die for his father's iniquity; he shall surely live. |
King James Version 1611: | [That] hath taken off his hand from the poor, [that] hath not received usury nor increase, hath executed my judgments, hath walked in my statutes; he shall not die for the iniquity of his father, he shall surely live. |
Westminster Leningrad Codex: | מֵעָנִי הֵשִׁיב יָדוֹ נֶשֶׁךְ וְתַרְבִּית לֹא לָקָח מִשְׁפָּטַי עָשָׂה בְּחֻקּוֹתַי הָלָךְ הוּא לֹא יָמוּת בַּעֲוֺן אָבִיו חָיֹה יִחְיֶֽה |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 18, 1: In diesem Kapitel wird eines der grundlegendsten Prinzipien der Schrift präsentiert (das auch in 5. Mose 24, 16; 2. Könige 14, 6 gelehrt wird): Das Gericht entspricht dem persönlichen Glauben und Verhalten. Gott hatte eine nationale Bestrafung vorausgesagt, der Grund dafür waren jedoch persönliche Sünden (vgl. 3, 16-21; 14, 12-20; 33, 1-20). |