Luther 1984: | Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen. |
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Ferner soll ein Bezirk von 25 000 Ellen Länge und 10 000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern-a-, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. - -a) vgl. Hesekiel 44, 10-14. |
Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und (ein Stück von) 25 000 (Ellen) Länge und 10 000 (Ellen) Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz (für) Städte zum Wohnen-1a-. -1) diesen Text setzt LXX voraus. MasT: ihnen zum Grundbesitz, zwanzig Zellen. a) 4. Mose 35, 2. |
Schlachter 1952: | Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25 000 Länge und 10 000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. |
Schlachter 2000 (05.2003): | Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 Länge und 10 000 Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. |
Zürcher 1931: | Und ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, Städte zum Bewohnen. |
Luther 1912: | Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch 25.000 Ruten lang und 10.000 breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen. |
Buber-Rosenzweig 1929: | Fünfundzwanzigtausend Länge, zehntausend Breite, das sei der Lewiten, der am Haus Amtenden, als Hufe ihnen, Städte als Wohnsitz.. |
Tur-Sinai 1954: | Und dann fünfundzwanzigtausend in die Länge und zehntausend in die Breite, das sei für die Lewiten, die Diener des Hauses, ihnen zum Besitztum - zwanzig Abteilungen. |
Luther 1545 (Original): | Aber die Leuiten, so fur dem Hause dienen, sollen auch fünff vnd zwenzig tausent ruten lang, vnd zehen tausent breit haben, zu jrem teil, zu zwenzig Kamern. |
Luther 1545 (hochdeutsch): | Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern. |
NeÜ 2024: | Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. |
Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und [ein Stück von] 25000 [Ruten] Länge und 10000 Breite soll den Leviten, die am Haus(a) den verehrenden Dienst verrichten, gehören, ihnen als Besitztum(b), zwanzig Parzellen. -Fussnote(n): (a) d. i.: am Tempelhaus (b) o.: als erbliches Eigentumsgrundstück, so a. i. Folg. -Parallelstelle(n): Hesekiel 48, 13; 4. Mose 35, 2 |
English Standard Version 2001: | Another section, 25,000 cubits long and 10,000 cubits broad, shall be for the Levites who minister at the temple, as their possession for cities to live in. |
King James Version 1611: | And the five and twenty thousand of length, and the ten thousand of breadth, shall also the Levites, the ministers of the house, have for themselves, for a possession for twenty chambers. |
Westminster Leningrad Codex: | וַחֲמִשָּׁה וְעֶשְׂרִים אֶלֶף אֹרֶךְ וַעֲשֶׂרֶת אֲלָפִים רֹחַב יהיה וְֽהָיָה לַלְוִיִּם מְשָׁרְתֵי הַבַּיִת לָהֶם לַאֲחֻזָּה עֶשְׂרִים לְשָׁכֹֽת |
Kommentar: | |
John MacArthur Studienbibel: | 45, 1: dem HERRN eine Weihegabe. Dieser heilige Distrikt, der im Herzen (im Zentrum) des Landes Palästina abgetrennt wird, ist abgesondert von den Zuteilungen, die für die verschiedenen Stämme bestimmt sind: sieben im Norden und fünf im Süden (vgl. Kap. 48). Obwohl die ganze Erde dem Herrn gehört (Psalm 24, 1), ist ihm dieses Gebiet in einem besonderen Sinne wichtig, da er es für einen besonderen Zweck verwendet, der in 45, 2-8 genauer erklärt wird. Dieses heilige Rechteck (78, 75 km x 31, 5 km) (V. 1.3) entspricht 48, 8-22, wo dieser Bezirk beschrieben wird: Er liegt zwischen Juda im Norden und Benjamin im Süden und erstreckt sich vom Mittelmeer ostwärts. Es ist insbesondere das Gebiet der Häuser der Priester (V. 4), aber es kommt auch allen Anbetern zugute. |